Hallo Finanz-Spezialisten,

wie sieht der Fall aus, wenn jemand wieder Wohngeld beantragt hat und er wegen Ergebnisse aus einer Nachprüfung des Datenabgleichs aufgefordert wird, Zinserträge bzw. Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen von dem Kalenderjahr 2012 nachzuweisen, wenn überhaupt so etwas nicht vorliegt?

2012 gab es auch keine Einnahmen, außer die vom Bafög. Kann es sein, dass beim Datenabgleich das Einkommen vom Bafög als Kapitalvermögen als mögliches Kapitalvermögen erkannt wurde und dass das Wohngeldamt das nicht wissen kann? Aber 2012 wurde überhaupt kein Wohngeld beantragt. Ich verstehe deshalb nicht, weshalb behauptet wird, dass Einkünfte von Kapitalvermögen erzielt wurde.