fristlose Kündigung eines Bausparvertrages während Ansparphase. Gibt es Vorfälligkeitsentschädigung?
Hallo, folgende Situation:
Ich habe einen alten Bausparvertrag. Diesen möchte ich nicht weiter besparen, da es mir sinnlos erscheint. Stattdessen kann ich das angesparte Geld derzeit gut gebrauchen.
Der Vertrag befindet sich in der Ansparphase und ist zu ca. 1.400€ von 11.000€ bespart. Die Zuteilung würde so lange dauern, bis ich den Vertrag quasi nicht mehr benötige. Dazu ist die Summe von 11.000€ auch nicht sonderlich hoch.
Jetzt habe ich zur Kündigung eine Frage:
In den Vertragsunterlagen zum Thema Kündigung steht:
*"(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang deiner Kündigung folgt, verlangen.
(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.
(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung des Bausparguthabens gekündigte Verträge aus können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermin verschoben werden."*
Heißt das ich komme an das Geld frühestens nach Kündgung und 6 Monaten ran?
Im Netz habe ich gelesen, dass auch eine Fristlose Kündigung möglich ist. Dabei würde eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% pro Monat vorzeitiger Kündigung anfallen. Ist das so richtig? Dazu steht halt nichts in den Vertragsunterlagen. Wenn es stimmt: Beziehen sich die 1% auf die angesparte Summe (1.400€), oder auf die gesamtsumme des Bausparvertrages, also 11.000€?
Danke für eure Hilfe, ich Hoffe der Text ist nicht all zu lang ;)
4 Antworten
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Den Link kenne ich natürlich schon, ich finde ihn aber etwas verwirrend. Dort ist immer von 3 Monaten die Rede...
Hallo,
das hast du richtig recherchiert. Mit Ende der Kündigungsfrist erhälst du dann dein Geld (inkl. Zinsen). Möchtest du allerdings "morgen" dein Geld, hälst dich also nicht an die Kündigungsfrist. fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Diese beträgt 1% wie oben bereits gesagt wurde. Aber um das genauer zu sagen: die 1% beziehen sich dabei auf die Bausparsumme jedes Monats, den zu früher kündigst, denn für diese Zeit richtest du bei der Bank einen "Schaden" an.
Was glaube ich bisher keiner gesagt hat: Wenn du Förderungen erhalten hast, werden diese wieder abgezogen.
Dazu steht halt nichts in den Vertragsunterlagen.
Die Vertragsbedingungen der Bausparkassen unterscheiden sich in solchen Details. Wir haben mehr als ein paar Dutzend Bausparkassen, die dazu noch mit jeweils verschiedenen Tarifen aufwarten.
Deine Frage benennt weder Bausparkasse noch deren Tarif. Also fragst Du besser selber dort nach.
Und wenn von 1 % pro angefangenen Monat die Rede ist, dann muss man halt mit der Anzahl der Monate multiplizieren. Es könnte Dich also ein Mehrfaches von € 110 kosten, je nach Vorab-Auszahlungszeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Wenn Du das Geld "sofort" willst, werden 1 % der Bausparsumme, also 110 Euro, abgezogen.
Wäre das nicht etwas überzogen?
Das wäre ja bei 6 Monaten fast die Hälfte der bisher angesparten Summe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Schaden ist, der der Bausparkasse entsteht.
Die Vorfälligkeitsstrafe könnte sich ja auch auf das Guthaben beziehen. Schau doch mal in Deinem immer noch nicht erwähnten Vertragstyp nach!
Eine Bausparkasse ist keine Geschäftsbank, sondern hat eine besondere Interessenzielsetzung! Die vorfristige Guthabenverfügung behindert den Zweck der Bausparkasse, den Mitgliedern (normalerweise günstige) Bauspardarlehn zu ermöglichen.
Was glaube ich bisher keiner gesagt hat: Wenn du Förderungen erhalten hast, werden diese wieder abgezogen.
Doch, steht alles in meinem Link.