Bausparvertrag und Bafög?

5 Antworten

Erst mal aufdröseln und die Realität darstellen:

  • Wenn der Bausparvetrag auf deinen Namen lautet, dann ist es auch dein Bausparvertrag und das Geld gehört dir.
  • Wenn die Einzahlungen von deinem Vater stammen, dann waren es Geschenke deines Vaters an dich
  • Wenn du die Guthabensumme an deinen Vater auszahlen lässt, dann ist es ein Geschenk von dir an deinen Vater.

Vater war "so schlau", dass er durch die Verträge auf eure Namen steuerliche und prämienrechtliche Vorteile ausnutzen konnte, die er in gleicher Höhe bei Verträgen auf seinen Namen nicht oder nur zum Teil bekommen hätte.

Und dieses Vorgehen rächt sich jetzt bei dir!
Denn nochmal - es war dein Geld, du hast es verschenkt und erwartest jetzt trotzdem Geld vom Steuerzahler.

Vergleichbar ist es mit einem Fall im Bekanntenkreis, bei dem "nur aus steuerlichen Gründen" eine Immobilie im Alleineigentum der Ehefrau war und bei Ihrem Tod der Ehemann total erstaunt war, dass aufgrund der Erbfolge er jetzt mit 2 Kindern zusammen in einer Erbengemeinschaft ist ("war doch meins, das war doch nur steuerlich!")


flixie77 
Beitragsersteller
 02.02.2025, 12:13

Danke für Ihre Antwort, aber sie hilft mir nicht wirklich weiter, da sie auf meine konkreten Fragen nicht eingeht.

Mir geht es nicht um eine moralische Bewertung, sondern um die rechtliche und verwaltungsbezogene Einordnung meiner Situation.

Fakt ist:

  • Der Bausparvertrag lief auf meinen Namen, wurde aber ohne mein Wissen und ohne meine eigene finanzielle Beteiligung abgeschlossen.
  • Alle Einzahlungen stammen von meinem Vater, und es war von Anfang an klar, dass das Geld für ihn bzw. zur Tilgung des Hauses genutzt wird.
  • Ich habe den Bausparvertrag stets in meinen BAföG-Anträgen angegeben.
  • Die Auszahlung erfolgte auf das Konto meines Vaters, was sich aus der Zuteilungsbescheinigung und meiner Erklärung gegenüber der Bausparkasse ergibt.
  • Selbst mit Anrechnung des Bausparvertrages lag mein Vermögen unter der Bafög-Obergrenze von 15.000€!

Meine Fragen sind:

  1. Reicht die Zuteilungsbescheinigung als Nachweis dafür aus, dass ich das Geld nicht genutzt habe?
  2. Kann das BAföG-Amt mir eine Rückforderung stellen, obwohl ich nie wirtschaftlich von dem Vertrag profitiert habe?
  3. Wie sollte ich am besten gegenüber dem BAföG-Amt argumentieren, um meine Position zu verdeutlichen?

Ich suche fundierte Einschätzungen dazu und keine allgemeinen Belehrungen und Anschuldigungen, dass ich unrechtsmäßig Leistungen vom Staat bzw. Steuerzahler in Anspruch nehmen würde. Vielen Dank!

Andri123  02.02.2025, 13:01
@flixie77

Also ich hätte die Aufdröselung fast genauso geschrieben. Die Familie hat ursprünglich etwas getrickst. Und es zählt offiziell eben nun als Dein Vermögen. Diesen Vermögenswert hast Du auf den Vater verschoben, ohne Gegenleistung im verwaltungsrechtlichen Sinn, auch wenn es sich familienintern anders anfühlt.

Daher wird der Vermögenswert der Schenkung m.W. weiterhin Deinem Vermögen zugerechnet. Aber wenn der Freibetrag insgesamt nicht übertroffen wird und Du auch nichts verschwiegen hast, sollte da nichts passieren.

Schick einfach die Auszüge und Nachweise über den Verbleib ans Bafögamt.

Mir Erklärungen wie

"Das Konto lief nur pro forma auf meinen Namen" oder

"Ich habe meinem Vater das Geld ausgezahlt, weil es ja eigentlich seines ist und ich nur als Strohmann fungiert habe" würde ich mich allerdings zurückhalten.

flixie77 
Beitragsersteller
 02.02.2025, 13:16
@Andri123

Danke für deine Antwort und Hinweise bezüglich verfahren mit dem Bafögamt. Dann werde ich das so machen :)

EugenNeuer  02.02.2025, 17:15
@flixie77

Hier verstehst du etwas falsch.
Es ist weder eine Belehrung noch eine Anschuldigung, sondern eine objektive und sachliche Darstellung der Situation.
Mir ist durchaus bewusst, dass du das anders siehst und beurteilst. Das ändert aber nichts an der Sachlage, welcher dein Vater geschaffen hat und mit welcher du jetzt ein Problem hast, auch wenn du es nicht so empfindest.

FinanzVMAN  03.02.2025, 09:08
@EugenNeuer

Toi Toi Toi.
Ich habe seit ich auf der Welt bin immer auf meinen Namen einen Bausparvertrag von meinen Eltern bekommen. Nie etwas bezahlt. Damals wie heute.
Allerdings hab ich das Geld immer bekommen.
Auch seit meine Tochter auf der Welt ist, gibts für sie auf Ihren Namen einen Bausparer.
Wohlhabendes Kind wird sie mal sein :-)

EugenNeuer  03.02.2025, 13:36
@FinanzVMAN

Das ist ja auch der Sinn, wenn man für seine Kinder etwas zur Vermögensbildung anlegt - sie sollen es auch bekommen.
Nur hat es im Fall der Fragestellerin der Vater aus den bereits von mir genannten Gründen ausschliesslich für sich selbst benutzt und hatte offensichtlich nie die Absicht, es dann seinen Kindern zu geben.
Das ist Realität, welche die Fragestellerin leider nicht akzeptiert und was sich auch durch rumargumentieren nicht ändert.

Wenn Du im Jahr 2022 Einnahmen aus Kapitalvermögen hattest, dann hattest Du im Jahr 2022 Einnahmen aus Kapitalvermögen...

Wenn Du zur Zeit kein aktuelles Bausparvermögen hast, dann hast Du zur Zeit kein aktuelles Bausparvermögen...

Wo ist denn das Problem, das so anzugeben? Bzw - was willst Du denn sonst machen, als die Tatsachen eintragen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Frag mal im Forum bei studis-online, da schreiben ein paar BAFöG-Experten mit.


flixie77 
Beitragsersteller
 02.02.2025, 11:41

Danke Eifelia für deinen Tipp, habe dort ins Forum geschrieben

Willst du Gelde vom Staat, dann darfst du dich nicht "arm" schenken, also Gelder die du besitzt an dritte verschenken zur minderung deines Vermögens um dann Geldleistungen vom Staat zu bekommen.

Es kann also sein, das der Bausparvertrag wegen Auszahlung auf dein zukünftiges Bafög als Vermögen anrechenbar ist, obwohl du das Geld gar nicht hast.


flixie77 
Beitragsersteller
 02.02.2025, 12:16

Es geht hier nicht darum, mich „arm zu schenken“ oder Vermögen zu verstecken – ich habe den Bausparvertrag von Anfang an ordnungsgemäß beim BAföG-Amt angegeben. Selbst wenn er voll angerechnet wurde, lag mein Vermögen unter der Freibetragsgrenze von 15.000 €.

Meine eigentliche Frage ist, warum das BAföG-Amt nun von „Einnahmen aus Kapitalvermögen“ spricht und welche Nachweise genau erforderlich sind. Die Auszahlung ging direkt an meinen Vater, was dokumentiert ist.

Wer also fachlich fundierte Infos oder Erfahrungen mit ähnlichen Fällen hat, darf sich gerne melden – Unterstellungen helfen mir nicht weiter. 😊

berlina76  02.02.2025, 15:19
@flixie77

Das ist keine Unterstellung sondern die Tatsache, Das Geld hat dein Vater auf deinem Namen Angelegt, es ist rechtlich deines, du hast es an deinen Vater auszahlen lassen, es ihm somit verschenkt und somit dein Vermögen gemindert.

Und Einnahmen aus Kapitalvermögen, bei Auszahlung der Gelder hat dein Vater über den Einzahlungsbetrag auch Zinsen bekommen, diese Zinsen sind nunmal als Einnahmen aus Kapitalvermögen anzugeben, denn das ist kein Erspartes sondern Einnahmen und somit sind zumindest diese aufdas Bafög anrechenbar..

Diesen Betrag mußt du also angeben und ggf von deinem Vater zurück fordern.

Das dein Vater das Geld auf deinen Namen angelegt hat hat eben auch zur auswirkung, das es deines ist, samt daraus resultierenden Gewinnen. Wie ihr euch darüber innerfamiliär einigt steht auf einem anderen Blatt, als die Rechtliche Seite.

Da kann Dein Aufsatz hier von dir noch so lang sein:

Ein Vertrag, der auf Deinen Nahmen läuft, ist und bleibt Dein Vertrag.

Daran ändert auch eine Vollmacht nichts, denn die Vollmacht gibt lediglich einem Dritten das Recht, in Deinem Namen handeln zu dürfen.

Und egal wer auf Dein Vertrag Geld einzahlt, es ist Dein Geld.

Und PS:

Wo ist Dein Problem? Zahlen die kein Bafög mehr, muss Papa halt das Portemonnaie öffnen!


EugenNeuer  03.02.2025, 13:44

"Zahlen die kein Bafög mehr, muss Papa halt das Portemonnaie öffnen!"

Er kann ihr ja dann das ihr zustehende Geld als Bafög-Beitrag geben.

flixie77 
Beitragsersteller
 02.02.2025, 12:18

Zunächst einmal herzlichen Dank für deine Antwort. Ein entscheidender Punkt: Selbst mit Anrechnung des Bausparvertrags lag mein Vermögen unter der Freibetragsgrenze, also hat das BAföG-Amt hier gar keinen Grund zur Beanstandung.

Mir geht es nicht darum, ob der Vertrag auf meinem Namen lief – das ist mir bewusst. Ich frage nach der konkreten rechtlichen Bewertung der Auszahlung und warum plötzlich von „Einnahmen aus Kapitalvermögen“ die Rede ist.

Und zum PS: Schön, wenn bei dir „Papa das Portemonnaie öffnet“, aber nicht jeder lebt in einer Welt, in der das so einfach ist. 😉

Andri123  02.02.2025, 13:18
@flixie77

Dem Bafögamt werden halt Einkünfte aus Kapitalerträgen bzw. Freistellungsaufträge gemeldet. So werden oft Guthaben aufgespürt, die nicht angegeben wurden. Dann kommen halt Nachfragen. Beantworte die Nachfragen einfach, ohne Romane dazu zu schreiben.

Alarm67  02.02.2025, 16:15
@flixie77

Mein Vater brauchte sein Portemonnaie nicht öffnen, ich habe schon immer für mich selbst gesorgt und bin heute erst recht vermögend genug.

Da Du von Geschwistern redest, hat Dein Vater ja auch das Geld gehabt, um mindestens drei Bausparverträge zu besparen.

"Ein entscheidender Punkt: Selbst mit Anrechnung des Bausparvertrags lag mein Vermögen unter der Freibetragsgrenze, also hat das BAföG-Amt hier gar keinen Grund zur Beanstandung."

Und warum fragst Du denn dann hier noch großartig nach, wenn Du das schon weißt?!?!