Auslandsrechnungen in ELSTER erfassen (Kleinunternehmer)?

1 Antwort

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Du wirfst Dinge zusammen, die nichts miteinander zu tun. haben.

Deine Einnahmen vom schwedischen Kunden, gehören in die Zeile 15, KZ 103, da liegst Du richtig.

Dann sollen alle Einkünfte (steuerbare und nicht steuerbare) in die Anlage S "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" eingetragen werden?

Richtig, dass ist der Gewinn aus Zeile 109, KZ 219 der Anlage EÜR.

Du bist hier in der Einkommensteuer.

Was hat die Kleinunternehmergrenze aus dem Umsatzsteuergesetz mit der Einkommensteuer zu tun?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

helloeva 
Beitragsersteller
 14.12.2022, 15:26

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Meine Frage zur Kleinunternehmergrenze ist, weil mir das Finanzamt bei der Anmeldung letztes Jahr gesagt hat, dass ich nur die Einkommensteuer + Anlage EÜR abgeben muss. Ich habe also keine Umsatzsteuererklärung für 2021 eingereicht, aber sollte ich das tun?

Dann verstehe ich, dass dieses Einkommen nicht auf die Kleinunternehmergrenze angerechnet wird, denn in der Umsatzsteuererklärung sollte ich es hinzufügen "Steuerpflichtige Leistungen des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet" und summiere es nicht in "Umsatz im Kalenderjahr 2021 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG)".

Mit freundlichen Grüßen

wfwbinder  14.12.2022, 17:46
@helloeva
Dann verstehe ich, dass dieses Einkommen nicht auf die Kleinunternehmergrenze angerechnet wird,

Entschuldige bitte, aber Du hast anscheinend grundlegende Probleme mit Begriffen.

Umsatz = Einnahmen

Einkommen = Einnahmen - Betriebsausgaben

Kleinunternehmer = Ein Unternehmer, der im Vorjahr (oder geschätzt in 1. Jahr) weniger als 22.000,- Euro Umsatz (Einnahmen) hatte. Da manche Einnahmen nicht zum Gesamtumsatz gem. § 19 UStG zählen, muss man das ggf. genau errechnen.

Auch ein Kleinunternehmer muss grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Wenn Dein Finanzamt Dir mitgeteilt hat, dass sie darauf verzichten, um so besser für dich.

Aber mit der Einkommensteuer hat das absolut nichts zu tun. Dort zählt Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn = Einkommen aus selbständiger Arbeit.

helloeva 
Beitragsersteller
 15.12.2022, 21:35
@wfwbinder

Es war sehr hilfreich. jetzt ist es klar. Vielen Dank und frohe Weihnachten