Innergemeinschaftliche Lieferung ohne Rechnung?
Hallo zusammen,
ich habe ein Frage bezüglich einer Lieferung ins EU-Ausland (Polen). Ich bin als Einzelunternehmer tätig und lasse einen Teil meiner Ware im EU-Ausland fertigen. Bisher hat sich mein Lieferant um alle benötigten Teile gekümmert, im kommenden Jahr werde ich jedoch einige Teile (die im Produkt verbaut werden) selber in Deutschland beschaffen und zur "Endmontage" nach Polen versenden.
Nun zu meiner Frage: Ist dieser Vorgang in irgendeiner Weise steuerlich relevant? Da ich prinzipiell nicht vor hatte eine Rechnung zu stellen (ich habe die Teile ja bereits in Deutschland bezahlt und die Vorsteuer geltend gemacht und es würde ja wenig Sinn machen die Teile meinem Hersteller in Polen in Rechnung zu stellen, damit dieser den Kaufpreis später zurück an mich berechnet), sondern lediglich die Lieferung nach Polen zu organisieren, bin ich unsicher, ob die Lieferung ins Ausland gemeldet werden muss und mein Hersteller in Polen gem. Reverse-Charge versteuern muss.
Ich hoffe, dass Problem ist verständlich formuliert und ich freue mich auf eure Antworten!
Leider war das Problem oben wohl nicht zu 100% verständlich. Deshalb habe ich nochmal eine Skizze angefertigt, welche den Sachverhalt erklärt.
Die Frage zum Sachverhalt lautet nun wie folgt: Muss ich als Unternehmer A bei Schritt 4 bzw. Schritt 5 der Skizze Sorge tragen und die Lieferung in das EU-Ausland an das Finanzamt melden? Oder liegen diese Pflichten entweder beim Logistiker L oder Unternehmer C?
2 Antworten
Nach Deiner Skizze ist es anders als in Deiner Sachverhaltsbeschreibung.
In Deiner Skizze lässt u Material von einem anderen Unternehmen zu einem inländischen Lager Deines Lieferanten liefern. Wenn die beim Logistiker ist, ist sie in der Verfügungsmacht des polnischen Unternehmens.
Der lässt die Ware nach Polen verbringen.
Damit ist es automatisch für Dich keine Lieferung ins Gemeinschaftsgebiet mehr. Mir ist zwar nicht klar, warum er Pole die Scharniere, oder das Zubehör nicht selbst kauft, aber ich würde es einfach laufen lassen.
Ich hoffe, dass Problem ist verständlich formuliert
Ich hoffe, dass andere es verstehen. Ich verstehe es nicht.
Wer verkauft denn am Ende was an wen?
Da muss ich mich morgen mal einlesen. Gehaltsveredelung hatte ich noch nie vor der Linse.
Mein Hersteller verkauft am Ende die Möbelstücke an mich (diese versteuere ich aktuell ganz normal gem. Reverse-Charge-Verfahren). Um die fertigen Erzeugnisse herzustellen, stelle ich meinem Hersteller in Polen jedoch zukünftig einige Edelstahl-Teile zur Verfügung, die ich in Deutschland erworben habe und nach Polen versende. Und genau um diesen Vorgang geht es mir:
Muss ich die Lieferung der Edelstahl-Teile an irgendeiner Stelle melden und hat das steuerliche Relevanz? Oder kann ich die Edelstahl-Teile einfach nach Polen liefern ohne etwas beachten zu müssen und steuerrechtlich etwas zu erfassen?
Er meint wohl sowas, dass er die Schrauben für die Stühle dem Unternehmen quasi nur leiht, sie blieben aber in seinem Besitz und das herstellende Unternehmen berechnet entsprechend weniger.