Auslandsrechnungen in ELSTER erfassen (Kleinunternehmer)?
Hallo,
Ich bin ein Kleinunternehmer und habe dieses Jahr einige Rechnungen mit Reverse-Charge an ein Unternehmen aus Schweden gestellt.
Soll ich diese Einkünfte in diesem Kapitel der Anlage EÜR einführen?
"Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG"
Dann sollen alle Einkünfte (steuerbare und nicht steuerbare) in die Anlage S "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" eingetragen werden?
Dieses Einkommen berücksichtigt nicht die 22.000-Grenze für Kleinunternehmer, oder?
Vielen Dank!
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