Hallo,

Ich bin ein Kleinunternehmer und habe dieses Jahr einige Rechnungen mit Reverse-Charge an ein Unternehmen aus Schweden gestellt.

Soll ich diese Einkünfte in diesem Kapitel der Anlage EÜR einführen?

"Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG"

Dann sollen alle Einkünfte (steuerbare und nicht steuerbare) in die Anlage S "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" eingetragen werden?

Dieses Einkommen berücksichtigt nicht die 22.000-Grenze für Kleinunternehmer, oder?

Vielen Dank!