Staatsbürgerschaft - Mehrfach Deutsch, Portogiesisch und Spanisch?


16.04.2022, 08:09

Und ja, ich weiß es sind alles EU-Länder (Deutschland, Portugal und Spanien).

1 Antwort

Die spanische Geburtsurkunde hat nichts mit einer wahrscheinlich ebenfalls vorhandenen spanischen Staatsangehoerigkeit zu tun. Die bekommt jeder, der in Spanien geboren wurde. Ob Spanier oder Auslaender, ist egal.

Vermutlich besitzt du neben der deutschen auch die spanische sowie die portugiesissche Staatsangehoerigkeit und brauchst diese somit gar nicht extra zu beantragen. Jedenfalls dann, wenn sowohl das spanische, wie auch das portugiesische Staatsangehoerigkeitsrecht die Weitergabe der jeweiligen Staatsangehoerigkeit durch die Mutter an deren Kinder vorsieht, ggf. auch bei einer Auslandsgeburt. Davon wuerde ich jetzt erst einmal ausgehen, kenne mich aber im spanischen und auch im portugiesischen Staatsangehoerigkeitsrecht nicht aus.

Das deutsche Staatsangehoerigkeitsrecht sieht bei einer Auslandsgeburt dann eine kleine Huerde vor, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31.12. 1999 ebenfalls im Ausland geboren wurde und dort auch weiterhin seinen gewoehnlichen Aufenthalt hat. In dem Fall erwirbt das im Ausland geborene Kind eines Deutschen nur dann die deutsche Staatsangehoerigkeit, wenn innerhalb eines Jahres ab der Geburt die Eintragung in ein deutsches Geburtenregister beantragt wird. Ob die Spanier und/oder die Portugiesen aehnliche Regelungen haben, weiss ich nicht. Die jeweils zustaendigen Auslandsvertretungen (Konsulate, Botschaften) werden da aber sicher Naeheres zu sagen koennen.