Verfolgungsverjährung in Österreich?
Es betrifft einen österreichischen Bekannten von mir, der ziemlich krank ist - Knoten in der Schilddrüse - und der aus diesem Grunde nach Österreich will. Er vertraute mir nach langen Jahren der Freundschaft an, daß er in A. Ende 2005 zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt worden war und diese Strafe nie antrat, da er nach Thailand 'auswanderte' und dieses Land bis heute nicht verließ. Anscheinend kamen noch zwei kleine Betrugsdelikte aus 2004 dazu, für die er persönlich nie angeklagt wurde, da er sich schon in Thailand befand. Ich war eigentlich echt erstaunt, da der Mann sehr integer und ein guter Familienvater zu sein schien. Nun gut. Ich soll nun in Erfahrung bringen, ob sein langer Auslandsaufenthalt eine Verfolgungsverjährung in Österreich verhindern könnte, oder ob das ganze Zeug längst verjährt ist. Danke für die Hilfe. Ich hatte ihm zu einem Anwalt geraten, aber bitte.......
2 Antworten
Die Betrugsdelikte sind auf jeden Fall verjährt. Wenn ich das richtig verstehe, liegt hier die Verjährungsfrist für einfachen Betrug (§ 146 StGB AT) bei nur einem Jahr (§ 57 Abs. 3 StGB AT).
Die Vollstreckungsverjährung für die andere ("große") Strafe tritt nach zehn Jahren ein (§ 59 Abs. 3 StGB AT).
Hinwies: Ich bin kein Anwalt, meine Aussagen sind keine Rechtsprechung. Angaben nach besten Wissen und Gewissen, aber ohne jede Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit.
In Österreich muss er die Strafe antreten sonst kann er dort bleiben wo er ist. Für den Rest gilt die Verjährung.