Steuererklärung im Ausland?
Hallo Menschen,
ich habe eine Frage und zwar: Meinem Kollegen ist eine Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung eingegangen, wobei sein ganzes Einkommen im Ausland gesteuert wurde. Ist es nötig dem sächsischen Finanzamt eine Bestätigung aus Ausland vorzulegen oder was kann man in solchem Fall machen?
Danke im Voraus
3 Antworten
Er sollte das gleiche tun wie Du, denn wenn er Dein Kollege ist, dann müsstest Du ja demnach auch Dein gesamtes Einkommen im Ausland erzielen.
Dein Sachverhalt ist etwas kryptisch.
Wenn er von einem sächsischen Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung bekommt, müsste er einen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wer hier einen Wohnsitz hat, it gem. § 1 EStG in Deutschland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig.
Ob im Ausland erzielte Einkünfte in dem Land zu versteuern sind, in dem sie erzielt werden, regelt ggf. das Abkommen zu Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) mit dem Land. Aber auch das hast Du weggelassen.
Also, was auch immer vorliegt, er sollte alles dem Finanzamt schicken.
Kann das Finanzamt denn wissen, dass sein Einkommen nur im Ausland erzielt wurde?
Handelt es sich evtl. um eine Ehegattenveranlagung?
Arbeit und Wohnsitz nur im Ausland und in welchem und in welchem Zeitraum ?