Ehepartnerin setzt sich ins Ausland ab: Mietzahlung?
A (Japanerin) zieht in eine Wohnung in Deutschland, unterschreibt alleinig einen Mietvertrag. B (Deutscher) zieht nachträglich dazu, unterschreibt nichts. A und B heiraten. B zieht nach 2 Monaten aus, um zunächst getrennt zu leben. A lässt alle Sachen in der Mietwohnung und setzt sich ins Ausland ab (immer noch verheiratet mit B). A zahlt keine Miete mehr. Meine Frage: Muss B die Miete weiterzahlen (hat nichts unterschrieben), weil er mit A noch verheiratet ist (B hat ja eigentlich mit der Wohnung nichts mehr zu tun und wohnt ja in einer eigenen Wohnung) UND was passiert mit den Sachen von A in der Wohnung?
1 Antwort
B muss nicht für die Schulden seiner Frau bzw. Forderungen aus von ihr abgeschlossenen Verträge einstehen.
UND was passiert mit den Sachen von A in der Wohnung?
die muss der Vermieter wohl erst einmal einlagern und dann verwerten, wenn er nach juristischer Entscheidung die Wohnung räumen kann.
Es handelt sich wohl um eine Eigentumsaufgabe. B könnte sich die Sachen von Wert genauso aneignen, oder? Wieso dem Vermieter überlassen?