Hallo zusammen,
bis Anfang 2019 lebt ich (deutscher Staatsbürger) mit meiner Frau (russische Staatsbürgerin) in Russland, wo ich studiert habe. Nachdem ich mein Studium abbrechen musste, bin ich nach Deutschland gezogen, um hier zu arbeiten. Meine Frau konnte allerdings nicht mit, da sie keine Aufanthaltserlaubnis hatte. Wir haben dann ein Visum für den Ehegattennachzug beantragt und seit Herbst 2019 lebt meine Frau mit mir in Deutschland. Kann ich die Kosten für den Ehegattennachzug (Sprachkurs, Konsulatsgebühren, Flug, etc), als Sonderausgaben geltend machen, da er ja praktisch im Rahmen meiner Rückkehr nach Deutschland stattgefunden hat?
Für einen Umzug aus dem Ausland gibt es einen Pauschalbetrag für Singles und für Eheleute. Wir sind praktisch zusammen nach Deutschland gezogen, mussten aber eben den Umweg über den Familiennachzug gehen.