Halbweisenrente aus dem Ausland in Deutschland?
Hallo,
Mein Vater ist im Dezember verstorben, er hat sein lebenslang in Polen gewohnt, ich mein halbes. Ich bin neunzehn, arbeite auf Teilzeit 600-700euro. Nun ist mir eine polnische Halbweisenrente zugewiesen worden, umgerechnet von Złoty sind es um die 330euro. Dieser Betrag ist in Polen, was die Renten angeht steuerfrei. Die Frage ist, ob ich die Rente in Deutschland angeben, bzw. Versteuern muss?
1 Antwort
Die Rente ist gem. Artikel 18 Abs. des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen Polen und Deutschland in Polen steuerpflichtig. Wenn keine Steuer anfällt,um so besser für Dich.
Aber sie unterliegt hier dem Progressionsvorbehalt § 32b EStG.
Damit bist Du verpflichtet hier eine Einkommensteuererklärung abzugeben, aber bei nur 700,- Euro Gehalt, wird keine Nachzahlung anfallen. Wenn die 700,- netto sind, kann es eventuell eine minimale Zahlung werden.
Richtig. nur wenn die Beträge, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen über 410,- Euro im Jahr sind.
Sobald die Rente nicht mehr gezahlt wird, ist die Sache erledigt.
Aber immer dran denken, es gibt immer die Chancen auch auf Erstattungen.
Nur die Handwerkerkleistungen aus der Nebenkostenabrechnung der Wohnung führen häufig schon zu einer Erstattung.
Die Rente wird mir höchstwahrscheinlich nur dieses Jahr und die Hälfte nächstes Jahres zustehen. Muss ich dann nur für die beiden Jahre eine Steuererklärung machen und später nicht?