Halbweisenrente aus dem Ausland in Deutschland?

1 Antwort

Die Rente ist gem. Artikel 18 Abs. des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen Polen und Deutschland in Polen steuerpflichtig. Wenn keine Steuer anfällt,um so besser für Dich.

Aber sie unterliegt hier dem Progressionsvorbehalt § 32b EStG.

Damit bist Du verpflichtet hier eine Einkommensteuererklärung abzugeben, aber bei nur 700,- Euro Gehalt, wird keine Nachzahlung anfallen. Wenn die 700,- netto sind, kann es eventuell eine minimale Zahlung werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gosia02 
Beitragsersteller
 10.03.2022, 10:26

Die Rente wird mir höchstwahrscheinlich nur dieses Jahr und die Hälfte nächstes Jahres zustehen. Muss ich dann nur für die beiden Jahre eine Steuererklärung machen und später nicht?

wfwbinder  10.03.2022, 13:11
@Gosia02

Richtig. nur wenn die Beträge, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen über 410,- Euro im Jahr sind.

Sobald die Rente nicht mehr gezahlt wird, ist die Sache erledigt.

Aber immer dran denken, es gibt immer die Chancen auch auf Erstattungen.

Nur die Handwerkerkleistungen aus der Nebenkostenabrechnung der Wohnung führen häufig schon zu einer Erstattung.