Freiberuflichkeit ausversehen zu spät angemeldet?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage bzw einen Sachverhalt zum Thema Freiberuflichkeit/ Finanzamt/ Rechnungen stellen ..

Ich bin vor Kurzem mit meinem Bachelorstudium fertig geworden und da hat mich eine Bekannte im Juni gefragt ob ich auf Rechnung bei ihrem Freund im Unternehmen aushelfen kann.

Das habe ich dann ab Juli gemacht, sie meinte ich müsse einfach eine Rechnung stellen und sie gibt mir dafür ein Muster (kannte mich damit nicht so gut aus). Das Muster hat sie mir vor Kurzem zugeschickt und ich habe daraufhin die Rechnungen für Juli, August und September und gestellt (Geld noch nicht erhalten, war vor ein paar Tagen) und zwar mit einer Steuernummer mit der ich schobmal freiberuflich neben dem Studium gearbeitet habe allerdings in einer anderen Tätigkeit.

Durch ein zufälliges Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Finanzamt wegen eines anderen Themas habe ich nun erfahren, dass ich

a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist (war ein Gewerbe, das ich abgemeldet hatte weil ich damals versehentlich einen Gewerbeschein geholt hatte, obwohl ich nur eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit gebraucht hätte)

b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.

Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September (2 Wochen rückwirkend) und werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.

Meine Frage jetzt:

Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?

Habe echt Angst ... Ich weiß dass ich dumm gehandelt habe. Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!

Danke!

Arbeit, Finanzamt, rechnung, steuernummer, Anmeldung, freiberufliche Tätigkeit
Deutsche Umsatzsteuer auf Ausländischer Rechnung?

Ich als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland erhalte eine Rechnung von Dropbox aus Irland, aufgrund dessen, das ich mich leider mit dem Standart Dropbox Abo nicht als Unternehmer kenntlich machen kann und somit meine USt-Id nicht auf der Rechnung drauf steht, wird hier seitens Dropbox davon ausgegangen, dass dies ein B2C Geschäft ist und Umsatzsteuer berechnet.
Wieso aber werden hier Deutsche Umsatzsteuer berechnet und nicht Irische?
Soweit ich das verstanden habe muss man beispielsweise als Deutscher bei der Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland oder Drittland, Deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Sollte dann doch in Irland nicht anders sein oder?
Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich jetzt in diesem Falle zum einen die Brutto Rechnung bezahlt habe, auf diese das Reverse-Charge Verfahren anwende und weitere 19% Umsatzsteuer zahle, mir diese aber nicht im Vorsteuerabzug wiederholen kann da die Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und meine USt-Id nicht erhält?
Mit anderen Worten: Nur weil Dropbox mir nicht gestattet meine USt-Id anzugeben, muss ich jetzt statt 10,08€ direkt 11,99€ zahlen, auf diese noch einmal wegen des Reverse-Charge Verfahrens 19% Umsatzsteuer berechnen (2,28€) und bekomme diese dann sogar nicht einmal wieder da die Rechnung ja nicht richtig erstellt wurde?
Im Endeffekt zahle ich also 14,27€ statt nur 10,08€ nur weil ich mich nicht als Unternehmer kenntlich machen kann?
Das wäre natürlich ärgerlich

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einkommensteuer, Finanzamt, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Freiberufliche Tätigkeiten nicht angemeldet + falsche Steuernummer auf Rechnungen?

Liebe Community:

Folgender hypothetischer Fall: Jemand übt neben seinem Studium seit mehreren Jahren eine freiberufliche Tätigkeit als Journalist aus und ging irgendwie davon aus, dass diese, sofern die Einkünfte unter der Freibetragsgrenze liegen, nicht zwingend angemeldet werden müsste, da ja ohnehin keine Steuern anfallen.

Die in dieser Zeit erzielten Monatseinkünfte schwankten sehr stark, zwischen 0 und 400€ war alles dabei, meist waren es aber eher so 100-300€.

Die Person hat auf Abrechnungen ihre Steuer-ID angegeben, da sie dachte, diese sei mit der Steuernummer identisch. Leider hat sie versäumt, sich darüber zu informieren, dass dem nicht so ist - dann wäre ihr nämlich aufgefallen, dass sie für die Beantragung ihrer Steuernummer eben doch ihre freiberufliche Tätigkeit hätte anmelden müssen...

Eine Steuererklärung hat die Person dementsprechend auch noch nie gemacht. Sie würde es spätestens nächstes Jahr aber wohl tun, wenn sie ihr Studium beendet hat. Irgendwie ist die Person auch immer davon ausgegangen, dass dies als Student mit einem derart geringen und extrem unregelmäßigen Einkommen auch nicht notwendig war.

Das Geld aus den Rechnungen hat sie jedenfalls schon längst bekommen.

Nun meine Fragen:

1. Wenn die Tätigkeit nun noch nachträglich angemeldet würde, ist eine Strafe zu erwarten? Steuern dürften bei so kleinen Beträgen ja eigentlich nicht anfallen (im Jahr 2017 waren es z. B. um die 600€ im gesamten Jahr), aber fällt schon das Nichtanmelden unter Strafe, weil es es womöglich als vorsätzlicher Betrug ausgelegt würde?

2. Wenn die Tätigkeit nun angemeldet würde und nun endlich eine Steuernummer beantragt würde, müssten alle Rechnungen, die die Person gestellt hat, nachträglich noch dahingehend geändert werden? Theoretisch wären sie mit der Steuer-ID ungültig gewesen, oder? Allerdings hat die Person ja das Geld ohnehin schon längst bekommen, einige dieser Rechnungen sind ja Jahre her. Oder würde es in dem Fall reichen, bei zukünftigen Rechnungen die richtige Steuernummer anzugeben? Eine Mehrwertsteuer war auf den Rechnungen nicht angegeben. Außerdem stand darauf ein Verweis auf die Kleinunternehmerregelung/Umsatzsteuerbefreiung.

Ich hoffe, hier kann jemand eine Einschätzung darüber abgeben, wie sich die Person nun am besten verhalten sollte.Dass es hier keine umfassende. Beratungen gibt, ist mir klar, aber ich wäre für jede Antwort dankbar!

Finanzamt, Freiberufler, rechnung, Steuererklärung
Ex Freund zahlt Handyvertrag nicht den ich für ihn abgeschlossen habe, hat aber das Handy?

Hallo,

ich weiß jetzt kommen wahrscheinlich antworten wie „selbst schuld, wenn man so blöd ist aber nein!“

man hat vertraut weil man dachte man kennt diesen Menschen und er hält was er verspricht.

wie schon in der Überschrift gesagt, habe ich vor etwa 4 Monaten einen Handyvertrag abgeschlossen für meinen jetzt ex Freund. Die Abmachung war, er überweist mir jeden Monat das Geld für die Rechnung nachdem ich ihm geschickt habe, was abgebucht wurde. Naja als er das Handy bekommen hat, hat er noch die erste Rechnung gezahlt. Dann hat er mich angefangen immer zu vertrösten. Ich musste ihm hinterherrennen damit ich mein Geld bekomme. Nun diesen Monat hat er den Vogel komplett abgeschossen. Nicht nur, das er meint er müsse die Rechnung nicht bezahlen… Nein er hat auch noch irgendwas dazu gebucht oder sonstiges wodurch nicht nur der Grundbetrag vom Vertrag sondern auch noch die extra kosten abgebucht wurden. Ich versuche ihn jetzt seit über einem Tag zu erreichen, aber er liest die Nachrichten nicht und geht auch nicht ans Handy. Ich hab schon überlegt das Handy sperren zu lassen aber wenn er das Handy schon nicht zahlt dann hätte ich es wenigstens gerne zurück und würde es lieber selber nutzen. Kann ich ihn irgendwie „drohen“ oder Angst machen so dass er entweder zahlt oder ich mein Handy zurückbekomme ? Bitte nur ernstgemeinte Antworten

Geld, Handy, Handyvertrag, rechnung, Mahnung, Unterschlagung
Inkasso verlangt Geld ohne vorherige Rechnung?

Ich habe im Januar etwas für 14,99 bei H&M gekauft. Leider konnte es nicht von meinem Konto abgezogen werden, daher wurde es zurückgebucht. Einen Monat später wurde es nochmal versucht aber mit 17,95, was auch nicht funktioniert hat. Ich war nicht im Wissen, dass die erste Abbuchung nicht funktioniert hat.

Nun habe ich Ende Mai direkt einen Inkassoauftrag bekommen, ohne vorher eine Rechnung von H&M zu erhalten, um den Betrag zu begleichen. Weil ich nicht wusste, von welchem Einkauf aus dieser Auftrag ausgeht, habe ich mich über ein Kontaktformular bei diesem Inkassounternehmen gemeldet, allerdings habe ich keine Antwort bekommen.

Nun kam die zweite Mahnung, und ich habe dort angerufen.

Dort wurde mir gesagt, dass ich eine Rechnung erhalten habe, aber damit meinte man nur die erste Rechnung für die Inkassogebühren, nicht eine Rechnung für den vorherigen Preis.

Ich weiß nicht, ob H&M überhaupt dazu verpflichtet ist, mir eine Rechnung bzw. eine Mahnung zu schicken oder mir die Möglichkeit zu geben, den Betrag selbst zu überweisen wenn ein Lastschriftverfahren nicht funktioniert, deswegen frage ich lieber hier nach.

Meiner Meinung nach wäre das nur angebracht, aber es kann ja sein, dass es rechtlich/gesetzlich anders aussieht.

Bin ich denn dazu verpflichtet die kompletten Inkassogebühren zu zahlen, wenn davor (wenn es rechtlich/gesetzlich nötig ist) keine Mahnung oder Rechnung vom H&M kam? Und wie würdet ihr hier vor gehen? Es einfach bezahlen?

Ich habe mich nämlich vor Erhalt der zweiten Mahnung, quasi direkt nachdem ich die erste Rechnung gekriegt habe, per Kontaktformular bei diesem Inkassounternehmen gemeldet, aber ja keine Antwort zurück bekommen. Mir wurde am Telefon gesagt, es seien keine Daten vorhanden, dass ich mich mit denen in Kontakt gesetzt hätte. Ist das jetzt meine Schuld? Ich weiß wirklich nicht wie ich hier vorgehen muss, ich möchte nichts bezahlen was ich eigentlich nicht müsste, will das Ganze aber auch nicht unnötig in die Länge ziehen und am Ende noch mehr bezahlen als eigentlich.

Kommentare dazu, dass ich Geld auf meinem Konto haben soll wenn ich etwas kaufe, möchte ich und brauche ich auch nicht.

Geld, Gesetz, Inkasso, rechnung, Recht, Mahnung, rechtlich
HPMI & Zeit online?

Hallo zusammen,

Ende September 2022 habe ich die Zeit-Online App auf mein Handy geladen und diese für ein paar "Demoausgaben" aktiviert, die ich mir angeschaut und gelesen habe, aber auf keinen Fall habe ich es so verstanden, dass dies sich in ein Abonnement umwandelt was man für 6 Monate im Voraus bezahlen soll/muss!

Im Ganzen habe ich 9 verschiedene Ausgaben hochgeladen.

Die damals hochgeladene APP ist leer von jeglichen "Einkäufen" und kein Aktivierungscode wurde je aktiviert...da kein Kauf von meiner Seite!

Seit Dezember habe ich auch keinen Zugang mehr, was mir in dem Moment normal vorkam, da es sich um eine "Demo" handelte.

... oder zumindestens was ich glaubte bis letzte Woche, als ich von HPM-Inkasso einen Brief bekam, indem 219,98€ von mir verlangt werden.

...Rückständige Forderung, Mahnkosten, zukünftige Bezugsgebühren inklusive Schadenersatz ??? und Inkassogebühren !?!

Ich habe noch nie eine Rechnung von Zeit-Online vorher bekommen, eine Kopie wurde mir erst gestern von HPMI per E-mail zugesendet , nachdem ich sie angerufen hatte um zu verstehen um was es da genau geht.

Das heißt, ich soll 145,60€ an die Zeit-Online (plus Inkassogebühren) für etwas bezahlen zudem ich nicht einmal Zugang hatte oder habe?!?

Heute hatte ich den Kundenservice von Zeit-Online am Telefon. Sie sagten mir ich hätte im Oktober die Rechnung per E-Mail erhalten, was ich nicht habe !

....Da hätte ich doch sofort reagiert!!!

Sie sagten mir auch ich hätte doch schon im Dezember anrufen sollen um zu sagen das die App nicht mehr geht ?!?....nur wußte ich im Dezember noch gar nicht das ein Abo am Laufen war ! Sie sagten mir zudem, ich muß erst bezahlen und dann kann ich kündigen ?!?.... für mich gibt es nichts zu kündigen, da es keinen Vertrag gibt, oder?... Selbst im HPMI-Schreiben steht : Vertragsdatum : hier nicht bekannt!...außerdem lebe ich in Frankreich. Merci, im Voraus für eure Inputs zu diesem Thema.

Inkasso, rechnung, Abofalle, Vertragskündigung