Hallo, ich habe online Lebensmittel bestellt zum ersten Mal und habe darauf den Verwendungszweck vergessen Anzugeben, anscheinend.

Die Bestätigung der Überweisung kann ich vorweisen und habe es am gleichen Tag auch überwiesen. Mir wurde auch kein Geld zurück gebucht. Gilt es nicht dennoch als "Erfüllt", da der Verwendungszweck nur als Übersicht dient und nicht als Pflicht? Muss ich Mahnspäßen dennoch Zahlen? Bin in Österreich.