Hallo zusammen,
ein Zeitarbeitsunternehmen hat mir einen Musterarbeitsvertrag zugesendet (Angelehnt an den Tarifvertrag BAP) in dem folgendes zu Überstunden drin steht:
"Zuschlagspflichtig sind die vollen Arbeitsstunden, durch die die vereinbarte individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit des Mitarbeiters nach § 2 / § 3 in einem Monat um mehr als 15 % überschritten wird."
Heisst das, dass 15% Mehrarbeit NICHT vergütet wird und erst alles was dann noch darüber geht sich beim Gehalt bemerkbar macht? Oder ist wirklich bereits die 1.Überstunde, die über meine Regelarbeitszeit hinausgeht auch mit dem normalen Stundenlohn bezahlt?
Wer kann mir helfen? Den Tarifvertrag gibts übrigens unter: http://www.personaldienstleister.de/fileadmin/user_upload/04_Themen/Tarifvertraege/BAP_Tarifbroschuere_Nov2013.pdf
Herzlichen Dank!!