Kosten für Autonutzung auf Handwerkerrechnung rechtens?
Mir ist bekannt, dass der Handwerker für die Kosten der Autonutzung eine Pauschale zusätzlich zu den An- und Abfahrtskosten abrechnen darf. Unser Handwerker koppelt dies nun an die Anwesenheitseinheiten des Monteurs, bei 8 Einheiten sind das auch 8 Euro. Obwohl das Auto also ungenutzt vor der Tür steht, und ich dessen Dienste nicht beanspruche, verdient es still fleißig mit. Ist das in Ordnung? Bisher hatte ich diese Posten auf den Rechnungen nicht und wir sind Stammkunden. Wer kennt sich aus?
1 Antwort
"Mir ist bekannt, dass der Handwerker für die Kosten der Autonutzung eine
Pauschale zusätzlich zu den An- und Abfahrtskosten abrechnen darf."
Deine Betrachungsweise ist fehlerhaft. Es geht nicht nur um die Fahrtkosten des Monteurs, sondern auch die Zeit, die der Monteur für die Anreise braucht. Somit sind 8€ ein sehr kleiner Betrag, der sicherlich gerechtfertigt ist.
Der Fragesteller sollte doch froh über diese Regelung sein. Der Arbeitgeber könnte die Fahrzeugkosten auch in den Stundensatz einarbeiten und dann zahlt man für das Fahrzeug doppelt wenn 2 Monteure zur Baustelle geschickt werden.
Es geht mir nicht um die 8 Euro, sondern darum, dass die Höhe der Summe abhängig ist von der Arbeitszeit des Monteurs. So ist es auf der Rechnung ausgewiesen. Bei 8 Euro für 8 Arbeitszeiteinheiten kann ich hochrechnen, wenn ich eine umfangreichere Reparatur habe, die z. B. 20 Arbeitszeiteinheiten (je 15 Min.) dauert. Wenn er bei mir arbeitet, sitzt er nicht im Auto und nutzt es auch nicht. An- und Abfahrt ist gesondert berechnet nach Entfernung, was ja korrekt ist und hat damit nichts zu tun.