Endreinigung der WG in Rechnung stellen?
Ich hatte Anfang Mai als Hauptmieter die Wohnung des Mit- und Untermieters übergeben. Ich hatte der WG 3 Wochen vor Rückgabe mündlich mitgeteilt, was sie alles zu reinigen haben und brachte Reinigungsmittel und Bürsten. Sie meinten ja das werden Sie tun, jedoch wurde nichts angefasst ausser die persönlichen Sachen in die neue Wohnung zu ziehen.
Somit hatte ich 2h vor der Wohnungsrückgabe die Möbel, welche mir als Hauptmieter gehörten entsorgt und die Wohnung in einem schrecklichen Zustand abgegeben. Es war alles Verschmutzt was dreckig sein kann, von verstaubten Spinnenfäden in allen Ecken der Wohnung, Kalk in allen Sanitärbereichen bis hin zu Schimmel im Kühlschrank und ein vollvereister Tiefkühler. Diesbezüglich war ein Unternehmen welches die Wohnung begutachtete und die Mängel ausmass.
Mir wird in kürze die Kosten für die Reinigung der Wohnung vom Kautionsdepot abgezogen und möchte jeweils die WG Bewohner mit jeweils der Hälfte der Rechnung belangen.
Kann ich das machen und brauche ich deren Einverständnis ihnen die Reinigung in Rechnung zu stellen?
2 Antworten
Kann ich das machen und brauche ich deren Einverständnis ihnen die Reinigung in Rechnung zu stellen?
Entweder bezahlen die das freiwillig (wie wahrscheinlich das ist, wirst du am besten wissen) oder du musst dir das Geld auf dem Rechtsweg wiederholen. Das dürfte ein Fall für einen Anwalt sein.
Natürlich kannst du das machen.
Als Hauptmieter legst du ja die Kosten auf die Untermieter um.
Die Untermieter haben die Wohnung bewohnt und haben auch dementsprechend dafür zu sorgen, dass die Wohnung im bewohnbaren Zustand bleibt. Das haben die nicht getan und müssen dementsprechend die Konsequenzen dafür tragen.