Freiberufliche Tätigkeiten nicht angemeldet + falsche Steuernummer auf Rechnungen?

1 Antwort

Da passiert überhaupt nichts.

Die Steuernummer muss ja auch den Rechnungen nur angegeben werden, wenn es um Rechnungen geht, die mit Umsatzsteuerausweis sind um den Vorsteuerabzug zu ermöglichen.

Um die Ausgaben als Betriebsausgabe abzuziehen, dazu reichten Name und Adresse, sowie die ausgeführte Tätigkeit absolut aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kikuchiyo 
Beitragsersteller
 27.08.2019, 08:31

Hallo, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort! Also der für die Abrechnungen zuständige Mitarbeiter des Verlages meinte damals, dass die Steuernummer unbedingt auf den Rechnungen stehen müsste, weil sie die sonst nicht akzeptieren könnten? Deshalb wurde ja die Steuer-ID eingetragen, unter der Annahme, dass er die gemeint hätte. Aber wenn ich Sie jetzt richtig verstehe, bedeutet der Verweis auf "Kleinunternehmer im Sinne des Paragrafen 19 UstG" (sorry, ich finde merkwürdigerweise kein Paragrafenzeichen auf meiner Handytastatur), dass das mit der Umsatzsteuer irrelevant wäre? Aber wieso bestehen die dann auf der Nummer? Deshalb dachte ich ja jetzt, dass es schlimm wäre, wenn die halt falsch ist.

Und noch eine Sache: Wenn jetzt angegeben würde, dass man freiberuflich arbeitet, will das Finanzamt doch auch sicher wissen, seit wann man das tut, oder? Wenn man dort jetzt den Beginn angibt und aber aus den ersten Jahren keine Belege mehr hat (sondern höchstens noch anhand der Kontoauszüge nachweisen könnte, wie viel monatlich an Honorar eingegangen ist), würde das reichen? Interessiert das das Finanzamt dann überhaupt noch? Die Frist für Steuererklärungen aus diesen Jahren wäre ja meines Wissens nach teilweise eh schon verjährt.

Tut mir Leid für die vielen Folgefragen, aber ich dachte, wenn ich jetzt schon mal eine Antwort bekomme, stelle ich die übrigen Fragen gleich auch noch. Danke jedenfalls, dass Sie sich die Zeit neh

EnnoWarMal  27.08.2019, 09:07
@Kikuchiyo
Aber wieso bestehen die dann auf der Nummer?

Weil sie keine Ahnung haben. Vorsteuerabzug gibt es sowieso nicht, Betriebsausgabe ist nachgewiesen - also die Rechnung ist absolut in Ordnung so.

Das Problem ist hier trotzdem auf deiner Seite, denn du willst ja das Geld haben. Also hast du alles richtig gemacht mit deiner ID-Nummer :-)

Wenn der sich davon beeindrucken lässt - prima.

Kikuchiyo 
Beitragsersteller
 27.08.2019, 09:18
@EnnoWarMal

Vielen Dank! Wissen Sie eventuell auch eine Antwort auf meine Fragen zur Angabe des Beginns der freiberuflichen Tätigkeit? Das treibt mich gerade nämlich ziemlich um... Danke schon einmal, dass Sie sich die Zeit nehmen!

wfwbinder  27.08.2019, 09:31
@Kikuchiyo

Wenn Du außer diesen, keine anderen Einnahmen hattest, brauchst Du keine Steuererklärung abzugeben. Du könntest eine Abgeben, wenn Du durch Deine Studienkosten einen Verlust erwartest, der Vortragsfähig wäre.

Eine Strafe hast Du auf keinen Fall zu erwarten.

Du kannst also einfach alles so lassen wie es ist. Nur wenn das Finanzamt eine Erklärung anfordert, dann solltest Du eine machen.

Kikuchiyo 
Beitragsersteller
 27.08.2019, 14:41
@wfwbinder

Haben Sie nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Sache ist folgende: Ich hatte im Sommer einen Ferienjob, vertraglich geregelt als kurzfristige geringfügige Beschäftigung. Ging auch nur über zwei Wochen. Davor und danach eben diverse Monate lang ein Artikelhonorar. Auf den Minijob (<450€) führt ohnehin nur der Arbeitgeber die Steuern ab, oder?

Nun ja, ich möchte Ihre Geduld auch nicht überstrapazieren. Sie haben mir schon sehr weitergeholfen. Mit dem Thema Steuererklärungen werde ich mich eh bald auseinandersetzen müssen, da mein Studium ja fast vorbei ist. Danke, dass Sie mir meine ersten Fragen diesbezüglich beantwortet haben!

wfwbinder  27.08.2019, 16:09
@Kikuchiyo

Stimmt, 450,- Euro Job ist pauschal versteuert worden.

Kein Problem, Entwarnung für alles.