Rechnungen stellen während Krankschreibung (Freiberufler)?
Ich bin freiberuflich tätig und aktuell krank geschrieben, bekomme aber noch kein Krankengeld. Darf ich nun trotzdem Rechnungen an Kunden schreiben? Ich arbeite während meiner Krankschreibung nicht, es handelt sich um Leistungen, die ich kurz zuvor noch erbracht habe. Die Rechnungen würde ich natürlich trotzdem gern jetzt stellen, da ich das Geld gern hätte und zumal jetzt keines verdienen kann.
2 Antworten
Und? Leistungserbringung war ja vorher. Rechnungsdatum ist ja nicht gleich Lieferdatum
Natürlich darfst du die Rechnungen für die bisher erbrachten Leistungen erstellen, spricht nichts dagegen.
Ich denke dabei halt daran, dass auf der Rechnung ja ein Datum steht, ebenso beim Zahlungseingang und beides liegt dann ja im Zeitraum der Krankschreibung.