Macht sich auch derjenige strafbar, der einen Handwerker ohne Rechnung arbeiten lässt?
Wenn der Handwerker eine Arbeit ausführt und mir keine Rechnung gibt, muss ich dies eigentlich verlangen, mache ich ich als Auftraggeber auch strafbar?
3 Antworten
Ich schließe mich der Meinung von EnnoBecker an, habe aber moralische Bedenken.
Unser Sozialsystem ist eins der besten der Welt und wäre ohne Steuern nicht finanzierbar. Trotz mancher Ungereimtheiten halte ich es für lohnenswert, es zu unterstützen.
Auch wenn es weh tut: Ich finde es fair, eine Rechnung zu verlangen und die Mehrwertsteuer zu bezahlen. Denn aufs große Ganze gesehen, profitiert man auch selbst davon.
Dabei habe ich auch keine Hemmungen. Ich muss sogar gestehen, dass ich Heute auf dem Wochenmarkt für mindestens 50 € eingekauft und keine Rechnung verlangt habe.
Einfach schlimm diese Doppelmoral, oder?
Ich denke hier werden Deine Bedenken bestätigt. http://www.zdf.de/Volle-Kanne/Schwarzarbeit-ist-kein-Kavaliersdelikt-23304174.html
Erst kommt das FRessen, dann kommt die Moral.
Es ist nicht strafbar für den Auftraggeber, wenn es so läuft, dass der Handwerker kassiert udn fragt, möchten Sie eine Rechnung und Quittung und der Auftraggeber sagt, nein danke.
Anders könnte es aussehen, wenn der Handwerker das Aufmaß macht udn sagt, das kostet 500,- + 95,- Umsatzsteuer, also 595,-. Wenn dann der Auftraggeber sagt: "ist da ein Nachlass drin?" und der Handwerker antwortet: "wenn sie auf die Rechnung verzichten, dann lasse ich die Steuer nach. 500,- BAT (bar auf Tatze)." In diesem Fall könnte auch die Position des Auftraggebers in Richtung Beihilfe gehen.
Aber:
Warum auf Rechnung/Quittung verzichten?
Was ist wenn der Handwerker nach Barzahlung ohne Quittung kommt und nochmal kassieren will?
Was ist, wenn es Reklamationen gibt udn der Handweker sagt: "Habe ich nciht gemacht. Haben Sie eine Quittung?"
Auch wenn es nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistung abzugsfähig wäre, würde ich auf eine Quittung nicht verzichten.
Nun ja, auf Rechnung verzichtet der Auftraggeber damit es billiger wird und zwar deshalb, weil der Auftragnehmer keine Umsatzsteuer berechnet und auch ansonsten Steuern spart. Meine Diagnose: Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Und auch dann wenn die Obrigkeit auf den Fall nicht aufmersam wird kann es eine Strafe geben: Versuch mal, Gewährleistung bei solchen Arbeiten geltend zu machen.
Deine moralischen Bedenken kann ich nicht nachvollziehen. Ich würde ohne jeden Skrupel wieder und wieder ein Brot kaufen, ohne eine Rechnung entgegenzunehmen.