Rechnung für freundschaftliche Tätigkeiten?
Ein Freund, den ich nunmehr 40 Jahre kenne, möchte mir seine Tätigkeiten beim Einrichten meiner neuen Wohnung geholfen hat, nunmehr in Rechnung stellen. Er ist der Meinung, dass ich ein Verhältnis mit seiner noch Frau habe, die sich nach 36jährigen Ehe getrennt hat. Nur aus diesem Grund will er mir seine Hilfe in Rechnung stellen. Ist dies rechtlich?
rechnung,
BGB