zwei eigene Unternehmen - gegenseitige Rechnungen stellen
Bin als freiberuflicher und von der USt-Pflicht befreiter Musik- und Tanzlehrer tätig. Bin über die Künstlersozialkasse versichert. Ab Januar 2013 möchte ich zusätzlich Zumba unterrichten, da aber Zumba nicht freiberuflich und schon gar nicht USt-befreit ausgeübt werden darf, habe mich letze Woche zusätzlich als Gewerbetreibender angemeldet. Diese nebenberufliche Gewerbetätigkeit möchte ich als Kleinunternehmer betreiben, zu einem um unter 17.500,- zu bleiben und somit nicht USt-pflichtig werden, zum anderen nicht mehr als 400.- Gewinn pro Monat erziehen, da ich sonst nicht über die Künstlersozialkasse krankenversichert werden darf. Nun die Frage: Darf ich als Freiberufler an mich selbst als Gewerbetreibenden eine Rechnung, zum Beispiel über die Nutzung der Unterrichtsräume schreiben, um den Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit zu verringern?
1 Antwort
Wenn ich höre, dass Du Dich an so komplizierte Konstruktionen ohne Hilfe eines Steuerberaters heran traust dann muß ich unwillkürlich an einen Steuerberater denken den ich mal in der Familie hatte. Seine schwersten Fälle waren die, wo sich der Steuerpflichtige selber zunächst versucht hatte. Fehler die Du begehst kannst Du nicht mehr rückgängig machen. Stell Dir vor, Dir wird bei einer Betriebsprüfung Dein ganzes Konstrukt verworfen und Du mußt für Jahre im nachhinein Steuern nachzahlen inklusive der Zinsen. Ich kenne Leute die dann Termin bei Insolvenzgericht machen mußten. Ob man Dir die zum Zwecke der Steuervermeidung vorgenommene Verlagerung der Umsätze anerkennen wird, halte ich für zumindest sehr fraglich. Und meinst Du wirklich, Dir durch eine Anfrage in einem solchen Forum Sicherheit verschaffen zu können?
also gut, ein letzer versuch für besonders Schlaue:
google: gabler wirtschaftslexikon abfärbetheorie
lese und staune, es geht zwar um Personengesellschaften, jedoch gilt es für die freiberufliche Einzelunternehmer genauso, was das oben erwähnte Urteil eindrucksvoll beweist.
noch besser sogar mit Beispielen für NICHT Personengesellschaften:
google: steuer-gonze abfärbetheorie
falls du dich wieder im Text verirrst, hier ein Ausschnitt:
Kritisch ist auch eine gewerbliche Tätigkeit eines Freiberuflers. Beispielsweise kann ein Physiotherapeut der neben seinen freiberuflichen Leistungen noch berufsübliche Handelsware verkauft, auf Grund dieser Tatsache, mit seinen gesamten Einkünften aus der Praxis gewerbesteuerpflichtig werden. Das gleiche gilt für einen Grafiker, der nicht nur die Grafik entwirft und zeichnet sondern auch noch die Druckaufträge an einer Druckerei in seinem Namen und für seine Rechnung vergibt. Hier spricht die Rechtsprechung von der so genannten „Abfärbetheorie“. Eine zusätzliche kleine gewerbliche Nebenaktivität führt insgesamt zur gewerblichen Einstufung einer vom Grund her freiberuflichen Tätigkeit.
jetzt musste es aber jedem klar werden... wenn nicht, sind weitere Bemühungen vergebens
ja, ja du hast geantwortet... zu 90% am Thema vorbei. Da liegt auch meiner Meinung nach auch das Problem, dass du zu jedem, auch noch so entfernten Thema deinen Senf dazugeben musst, merkst aber nicht, dass es in erster Linie was ganz anderes gefragt war.
Und danke für den Rat: ich sehe schon vor mir, was die Finanzbeamte zum lustigen von links nach rechts buchen meinen würden. Und die Herren aus dem Rathaus wurden sich riesig über zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen freuen.
Erwarte auch nicht, dass du mir glaubst, wenn ich nur Tatsachen zitiere (Stichwort: USt-Befreiung), du weißt ja sowieso alles besser, hat es eigentlich womöglich andere Probleme? na ja, geht es mich nichts an, interessiert auch nicht sonderlich
Steuerberater.. ach ja, den hatten wir schon, wenn alle so sind wie du, will ich auch keinen haben
Und bevor du über andere Fernurteile abgibst, schau einfach in den Spiegel.
@EnnoBecker:
Beratungsresistenz ist keine Grundlage für eine Zusammenarbeit.
Das sehe ich hier mittlerweile ebenso. Warum wurde die Frage überhaupt gestellt. Der weiss doch ohnehin alles. Besser ;-).
Aha, dann hat es doch noch geklingelt! Was für ein Wunder.
Wie schon gesagt, wir alle sind nicht unfehlbar und machen mal Fehler. Wenn das aber passier ist, sollte man diese doch zugeben und wenn man sogar noch Eier hat, auch sich für die eigene Arroganz und die Beleidigungen entschuldigen! Ein Berater ist erst dann Berater, wenn er auf die Probleme eingeht und nicht versucht welche dazu zu erfinden und dazu noch die Anderen von oben herab behandelt.
@FREDL2
Inzwischen bin ich mir nicht mehr sicher, ob der wirklich so ist oder ob er hier nur trollt. So wie der sich aufführt, kann doch nun wahrlich keiner sein, oder? Der führt uns an der Nase rum und krümmt sich zu Hause auf seinem Sofa vor Lachen. jede Wette.
@EB: ich glaube nicht so recht, dass da auf dessen Sofa gelacht wird.
Aber meinetwegen, ich habe ja auch einen X-Defekt.. Wenn ich mir soviel Mühe machen müsste, nur um mich zu amüsieren. Gute Nacht!
Da setzt ich doch lieber meinen Vorsatz von ein paar Tagen um 08:44 um, dann wirds auch lustig. ;-)
Meine Güte, habe ich aber jetzt einen langen Schwanz bekommen. Hoffentlich stolpert keiner drüber!
Seine schwersten Fälle waren die, wo sich der Steuerpflichtige selber zunächst versucht hatte
Entweder selbst schuld oder das Honorar war entsprechend attraktiv.
Wenn ich am Auto was verpruckele, berechnet mir die Werkstatt für die Reparatur meiner Reparatur ja auch einen Aufschlag.
Und wenn Du vorher am Baum landest weil Du statt Bremsflüssigkeit Olivenöl nachgefüllt hast, dann gibt Dir allenfalls der Bestatter noch Rabatt auf seine Rechnung. Manche Dinge kann man eben nicht mehr rückgängig machen.
Eben. Mit DEM Auto muss ich dann auch nicht mehr in die Werkstatt.
Ja Du hast recht, es ist keine einfache Konstruktion. Und deshalb wende ich mich nicht an einen x-beliebigen Steuerberater. Habe nämlich schon hinter mir, und dem guten Mann konnte ich selbst noch etwas beibringen. Will hier nicht die Steuerberater schlecht reden, nur so dermaßen seltenen Fälle haben die wenigsten Steuerberater schon mal behandelt.
Und nun zu diesem Forum. Ich sage mal so: Es gibt kaum ein Problem, mit dem sich nicht vorher schon ein anderer beschäftigt hat. Es ist vollkommen klar, dass man ziemlich jeden Ratschlag überprüfen sollte (auch solche, die von einem Steuerberater kommen - wir sind alle nur Menschen), aber es geht auch darum Ideen zu finden und auch Informationsquellen orten, wo man dann mehr zu bestimmten Themen findet.
Es hat auch nichts mit der Verlagerung der Umsätze zu tun, sonder es sind zwei vollkommen unterschiedliche Tätigkeiten, die auch getrennt zu behandeln sind.
Lustige Diskussion.
Was soll denn an dieser "Konstruktion" schwierig sein? Wir haben ertragsteuerlich einen Selbständigen und einen Gewerbetreibenden. Da infiziert sich nichts, da § 15 (3) nicht einschlägig ist.
Und umsatzsteuerlich haben wir einen Unternehmer.
Und nun wird lustig von links nach rechts gebucht - das macht jeder Steuerfachangestellte richtig.
Und da wir ertragsteuerlich nicht das Erfordernis einer formal richtigen Rechnung haben, passiert nämlich genau gar nichts, wenn die Erträge und Aufwendungen zutreffend zugeordnet werden.
und dem [Steuerberater] konnte ich selbst noch etwas beibringen
Das wiederum finde ich interessant. Vielleicht kannst du mir bei einem kleinen Problem helfen. Ich habe da nämlich eine kleine Organschaft, die umsatszteuerlich etwa 30 OGs hat und ertragsteuerlich zum Glück nur 8. Bei einer OG gab es jetzt auf Grund einer Bp eine Änderung. Damit bin ich aber nicht einverstanden und will Einspruch einlegen. Muss sich der Einspruch nun auf die Änderung bei der OG richten oder beim OT?
Das wäre mir jetzt kurzfristig mal sehr wichtig, und auf das eindeutige Gesetz, wonach der Bescheid des OT kein Folgebescheid ist, will ich mich hier mal nicht verlassen.
Wenn Du meinst, dass das alles so harmlos ist, dann beschäftige Dich doch mal mit Infektionstheorie, auch Abfärbetheorie genannt, dazu gibt es mehrere sehr interessante BFH-Urteile. Und wie gesagt damit ist absolut nicht zu spaßen.
Organschaften sind leider nicht mein Thema, ich interessiere mich für (einige) Steuergesetze nicht weil ich daran Spaß habe, sondern weil diese mich betreffen. Sorry, das ich da nicht helfen kann.
und auf das eindeutige Gesetz, wonach der Bescheid des OT kein Folgebescheid ist, will ich mich hier mal nicht verlassen.
ROFL.
dann beschäftige Dich doch mal mit Infektionstheorie, auch Abfärbetheorie genannt
Du meinst die Regelung des § 15 (3) 1, auf die das benannte Urteil gestützt wird und die ja bekanntlich lautet
"Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit
- einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 ausübt"
Neenee, ich habe erkannt, dass mich mein Examen zwar zu Titel gebracht hat, aber an dich reiche ich da denn doch nicht heran.
Lass mal. Mach du das lieber.
@P59
Jetzt noch mal sachlich.
Wir haben einen Mann, der einerseits freiberuflich Unterricht erteilt und andereseits gewerblich. Das ist möglich und steht sich auch nicht im Weg. Zwei getrennte Buchführungen - und der Drops ist gelutscht. Die Zuordnung zum Betrieb A oder zum Betrieb B erfolgt entweder sachgerecht und nachvollziehbar - oder wird irgendwann von der Bp verworfen. Was aber meiner Ansicht nach nicht schlimm ist, da die Ausgaben ja dennoch da sind, sie gehören nur zu einer anderen Einkunftsart. Und die Gewerbesteuer ist ja ohnehin so ziemlich von der ESt abzugsfähig.
Also kein Problem.
Umsatzsteuerlich sowieso schon nicht, aber das habe ich ja an anderer Stelle bereits in epischer Breite geschrieben.
Die Frage ist also: Wo genau steckt hier das Problem?
Und die Antwort: Beim Fragesteller, weil er sich in eine Infektion hineinsteigert, die es mangels Personengesellschaft nicht geben kann. Zudem zieht er daraus Schlüsse zur Umsatzsteuer.
Einwendungen hiergegen ist er nicht zugänglich und befleißigt sich am Ende eines unangemessenen Vokabulars, anstatt an der Lösung seines Problems mitzuwirken.
Es entstehen Endloskommentare, die zu nichts führen.
So,
Übersetzt in den Steuerberateralltag bedeutet dies, dass man sich gern von solchen Mandanten verabschiedet. Beratungsresistenz ist keine Grundlage für eine Zusammenarbeit.
Deswegen hat er keinen Steuerberater.