Rechnungen unter Falschem Namen
Folgendes Problem: Ich habe kürzlich Mahnschreiben erhalten unter falschem Namen, es handle sich dabei um Warenbestellungen bei Otto GmbH, der Besteller selbst hat Waren bestellt, geliefert bekommen und Unterschrieben, nun aber erhalte ich seine Mahnschreiben weil der Nachname fast gleich ist. Entweder handelt es sich hier um Trickbetrug oder jemand versucht unter meinem Nachnamen bestellungen zu tätigen, Angezeigt wurde bereits alles, aber seit Wann darf Otto GmbH Rechnungen (Mahnschreiben) umschlagen ????
Somit ist doch der eigentliche Besteller fein aus der Sache raus da Otto GmbH es sich hier einfach macht und einen anderen in diesem Fall mich gefunden hat der viell. die Rechnungen bezahlt.
Aussage unter Eid wurde heute bereits vor Gericht gemacht, da ich in diesem Fall ja nichts mit der Sache zu tun habe. Aber was passiert wenn das Gericht ein falsches Urteil gibt weil es zu wenig Fakten hat (keine Recherche über eigentlichen Besteller wurde gemacht)
5 Antworten
Irgendwie ist in Deinem Sachverhalt eine Lücke.
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Kürzlich hast Du ein Mahnschreiben bekommen, was anscheinend falsch adressiert war, weil der Name sehr ähnlihc ist, aber nicht richtig.
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Heute hast Du vor Gericht schon unter Eid ausgesagt. Also als Zeuge, denn angeklagte werden nie vereidigt.
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Also warst Du nicht angeklagt, sondern man hat anscheinend den Schuldigen gefunden.
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Oder war es ein Zivilprozess wegen der Lieferung, die ein anderer bestellt und erhalten hat, aber Du angemahnt wurdest?
Wenn ein Versandhaus betrogen wird, mit falschen Namen, falschen Adressen usw. ist oft ein unbeteiligter eventuell unter Verdacht. Das ist einfach Pech. Aber es scheint ja nun gerichtlich geklärt zu sein.
Welche Frage gibt es denn noch? Oder was für ein Urteil wurde gesprochen, als Du vor Gericht warst?
Richtig, dass ist der normale Ablauf. Nach dem Widerspruch muss der Gläubiger klagen.
Hier war es aber anscheinend vor Gericht (wie kommt es sonst zu:
Aussage unter Eid wurde heute bereits vor Gericht gemacht,
Damit ist dann im Normalfall Ende, denn der Gläubiger muss die Forderung beweisen.
Danke für die Anwort mit der Berufung ... mir viel nur das Wort Revision ein
Lücken aus dem dem Grund das einfach mal nicht Detaliliert erklärt wurde sondern Zeiträume zusammengezogen wurden.
Es handle sich um einen Zivilprozess, ich wurde darauf hingewiesen wenn ich eine falsch Aussage mache, werde ich strafrechtlich verfolgt (ging davon aus dies nennt man unter Eid aussagen)
Es ging um Lieferung und Bestellung eines anderen, aber ich wurde hierzu abgemahnt und Anfang 2014 wurden sämtliche Rechnungen auf meinen Namen geändert aber die Kundennummer blieb die des Bestellers (Großunternehmer sucht Sündenbock)
Mahnungen hin odr her, wer hat denn bei dem Lieferservice den Empfang der Ware bestätigt? Ist es Deine Unterschrift, dann hast Du schlechte Karten, hat ein anderer unterschrieben oder gar die Unterschrift gefälscht, dann kann st Du eigentlich auch einem Gerichtsverfahren gelassen entgegensehen, soweit Du gegen alle Bescheide fristgerecht Einspruch erhoben hast. Manche Versandhändler brauchen einfach etwas länger bis sie wahr haben wollen, dass sie einem Betrüger aufgesessen sind, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Wichtig ist nur, dass alles möglichst zeitnah bei der Polizei aktenkundeig gemacht wurde.
Aussage unter Eid wurde heute bereits vor Gericht gemacht, da ich in diesem Fall ja nichts mit der Sache zu tun habe.
Da würden mich schon die Details interessieren. Parteivernehmung ist Beweismittel im Zivilprozeß nur dann, wenn vom Gegener beantragt:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/445.html
Ein Gegner muß ziemlich verzweifelt sein wenn er zu diesem Strohhalm greift.
Und wie das Gericht diesen Akt würdigen wird, steht noch aus. Was fragst Du uns denn dann? Wir wissen auch nicht was Sache war.
Nach einem Gerichtsurteil, mit dem man nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit in Berufung zu gehen. Diese Option steht Dir dann also offen.
Mahnschreiben = Mahnbescheid incl. Widerspruch?