Branchenfremde Leistung in einer GbR abrechnen?
Hallo zusammen,
kann man in einer GbR, deren Hauptgewerbe der Blumenverkauf ist auch eine Leistung abrechnen die branchenfremd ist. Also z.B. eine Rechnung für einen Haarschnitt?
Oder gibt es da Probleme mit dem Finanzamt? Es geht darum dass ich die Möglichkeit hätte einen Auftrag zu bearbeiten, der allerdings nichts mit der eigentlichen Branche unserer GbR zu tun hat und müsste dann eben eine Rechnung schreiben.
Wer kann hier helfen, bzw. wo kann man sich informieren?
Danke!
2 Antworten
Dem Finanzamt ist das völlig egal. Hauptsache die Einnahmen werden deklariert.
Die Frage ist eher, ob es nur um eine einmalige Sache geht, oder ob das ein zusätzlicher Zweig wird. Dann muss die Gewerbeanmeldung ergänzt werden.
Richtig. Nicht nur die Einnahmen, sondern auch der daraus entstehende Gewinn.
Das mag einem vielleicht seltsam vorkommen. Aber noch seltsamer wäre es sicher, wenn so etwas nicht besteuert werden würde.
Es kümmert sich keiner darum. Du kannst auch nebenher mit Gebrauchtwagen handeln. Nur die Gewerbeanmeldung muss erweitert werden.