Rechnung nicht erhalten und jetzt Mahnung... Was tun?
Hallo, ich bestelle recht häufig irgendwelche Produkte über diverse Versandhäuser. Jetzt habe ich letztens eine Mahnung bekommen, dass ich ein Gerät nicht bezahlt hätte. Das Problem ist nur, dass ich mir absolut sicher bin nie die Rechnung bekommen zu haben. Ich habe natürlich sofort den Preis bezahlt. Wegen der Mahnungsgebühr habe ich allerdings angerufen und gesagt, dass ich nie eine Rechnung erhalten habe und deswegen auch nicht die Mahnungsgebühr zahlen will. Die haben aber gesagt, dass ich zu spät zahle und damit ist die Firmenpolitik eben diese Zusatzgebühr... Kann ich irgendwas machen um zu beweisen, dass es nicht mein Fehler ist und die Rechnung wirklich nie angekommen ist?
2 Antworten
Wieso Du? Solange das Gesetz keine anderslautende Anordnung trifft, muß derjenige, der einen Anspruch geltend macht dessen tatsächliche Voraussetzungen nachweisen. Im Klartext: Wer die Mahngebühr haben will, muß den Verzug nachweisen , was vorherige Rechnungszustellung erfordert. So einfach ist das und das ist dem Versandhaus auch bekannt und deswegen werden die da nichts weiter unternehmen.
Ein anderes Kapitel ist, dass die Dich aus der Kundenliste streichen. Das dürften natürlich.
Das ist ein bekannter Trick. Die legen die Rechnung irgendwo in die Sendung rein, so das Du die Rechnung nicht findest. Hatte das auch mal mit einem Buch für 3,50€. Da lag die Rechnung auf der letzten Seite im Buch. Anschließend die Mahnung mit Mahnkosten von 8€. Oft werden die Rechnungen auch außen angeklebt in einer Adress/Versandtasche.
... woraus ich schließe, dass Du das von Dir bestellte Buch garnicht gelesen hast!
Du kannst höchstens schließen, dass sie die letzte Seite gelesen hat.
Woher wusste sie sonst, dass die Rechnung dort liegt?
Ich dachte, bei der Firmenpolitik läge die Mahnung gleich an der Rechnung....
eine mahnung ohne rechnung ist meines erachtens nicht rechtens, da kann man in die agbs schreiben was man will. hast du allerdings elektronische rechnung bekommen, könnte das ausreichen, in dem fall bin ich mir aber nicht sicher. zwar ist der verkäufer nicht verpflichtet eine mahnung zu schicken (mahnung gleich zahlungserinnerung), aber davor steht immer noch die rechnung!
Absolut korrekt. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
Tja, wenn es nur den "VEB Staatliches Versandhaus" gäbe....