Mahnung ohne Rechnung ignoriert. Jetzt Inkassoschreiben erhalten. Wie soll ich nun verfahren?
Guten Tag,
Ich habe im September 2017 einen Mietwagen bei Sixt in Italien gemietet. Am 17.09.2018 habe ich eine Mahnung (final reminder) bekommen, über eine Handling Fee (36,60€) und Mahngebühr (15,00€). Die ursprüngliche Rechnung habe ich jedoch im Vorfeld ganz sicher nicht erhalten. Auf die Mahnung habe ich nicht reagiert.
Am 11.09.21 habe ich von der eCollect AG eine Inkasso Forderung erhalten. Es sei an Sixt keine fristgerechte Zahlung eingegangen. Die Inkasso Forderung beträgt nur 130€. Die Rechnung sei am 29.12.2017 "ausgestellt".
Ich bin der Meinung, dass gilt: Ohne Rechnung keine Mahnung. Muss Sixt mir beweisen, dass ich die Rechnung erhalten habe? Oder ist die Inkasso Forderung rechtens, weil ich der Mahnung nicht widersprochen haben?
2 Antworten
Wann wurde die Leistung denn beendet, sprich das Auto zurückgegebenen? Noch 2017?
Ach so, ich sehe gerade:
Die Rechnung sei am 29.12.2017 "ausgestellt".
Dann würde ich doch mal ganz vorsichtig die Einrede der Verjährung erheben...
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Ihr Schreiben vom XX.XX.2021 - AZ XXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit oben genanntem Schreiben machen Sie eine Forderung der Firma Sixt geltend.
Die zugrundeliegende Rechnung liegt mir nicht vor. Ich bestreite, dass die geltend gemachte Forderung bereits fällig ist. Sie haben mir außerdem mitgeteilt, die vorgenannte Rechnung sei am 29.12.2017 ausgestellt worden. Ich erhebe daher die Einrede der Verjährung und weise Ihre Zahlungsaufforderung vollumfänglich zurück.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Gut, wenn die Rechnung nach italienischem Recht ausgestellt und eingetrieben wird, hast du Recht. Da weiß ich nicht, wie das bei einer Vollstreckung in Deutschland tatsächlich gehandhabt wird.
Grundsätzlich bin ich aber immer der Auffassung: Wenn der Gläubiger eine andere Rechtsauffassung hat, wird er das schon kundtun. Dann kann man seine Begründung immer noch im Detail prüfen.
Normalerweise wird doch ein Mietwagen gleich bei Abschluss des Mietvertrags bezahlt. Was wurde denn da vereinbart?
Da gibt es die übliche Dreijahresfrist nicht.
Der Rest ist natürlich richtig.