Bin als freiberuflicher und von der USt-Pflicht befreiter Musik- und Tanzlehrer tätig. Bin über die Künstlersozialkasse versichert. Ab Januar 2013 möchte ich zusätzlich Zumba unterrichten, da aber Zumba nicht freiberuflich und schon gar nicht USt-befreit ausgeübt werden darf, habe mich letze Woche zusätzlich als Gewerbetreibender angemeldet. Diese nebenberufliche Gewerbetätigkeit möchte ich als Kleinunternehmer betreiben, zu einem um unter 17.500,- zu bleiben und somit nicht USt-pflichtig werden, zum anderen nicht mehr als 400.- Gewinn pro Monat erziehen, da ich sonst nicht über die Künstlersozialkasse krankenversichert werden darf. Nun die Frage: Darf ich als Freiberufler an mich selbst als Gewerbetreibenden eine Rechnung, zum Beispiel über die Nutzung der Unterrichtsräume schreiben, um den Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit zu verringern?