Bin als freiberuflicher und von der USt-Pflicht befreiter Musik- und Tanzlehrer tätig. Bin über die Künstlersozialkasse versichert. Ab Januar 2013 möchte ich zusätzlich Zumba unterrichten, da aber Zumba nicht freiberuflich und schon gar nicht USt-befreit ausgeübt werden darf, habe mich letze Woche zusätzlich als Gewerbetreibender angemeldet. Diese nebenberufliche Gewerbetätigkeit möchte ich als Kleinunternehmer betreiben, zu einem um unter 17.500,- zu bleiben und somit nicht USt-pflichtig werden, zum anderen nicht mehr als 400.- Gewinn pro Monat erziehen, da ich sonst nicht über die Künstlersozialkasse krankenversichert werden darf. Nun die Frage: Darf ich als Freiberufler an mich selbst als Gewerbetreibenden eine Rechnung, zum Beispiel über die Nutzung der Unterrichtsräume schreiben, um den Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit zu verringern?
zwei eigene Unternehmen - gegenseitige Rechnungen stellen
Freiberufler,
rechnung
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