Soll man eine Rechnung ohne Kostenvoranschlag bezahlen?
Liebe Leute! Ich brauche Euren Rat. Ich habe einen Mann angefragt ob er ein Schild für mein Geschäft entwerfen kann. Wir haben uns hin und her kontaktiert um das Schild zu gestalten. Ich habe von ihm einen Kostenvoranschlag verlangt. Er hat mir zugesagt aber nicht geschickt. Ich habe mit ihm keinen Vertrag abgeschlossen. Nun hat mir eine Firma in Slowenien, nicht er selber, eine Rechnung in der Höhe von 2.500 EURO für Entwurf eines Schildes geschickt. Was soll ich tun? Sollte ich diese Summe bezahlen? Wo kann ich diese Rechnung in Österreich prüfen lassen, ob der Preis in Ordnung ist? Vielen Dank!
3 Antworten
Wenn Du keinen Kostenvoranschlag bekommen hast und auch sonst nichts über die Höhe des Entgeldes gesprochen wurde, dann gilt (jedenfalls nach deutschem Recht) die "übliche Vergütung" als vereinbart.
Du musst also nachrechnen. Wie viel wurde gearbeitet (das müssen die beweisen) und wie hoch ist eine üblicher Stundensatz in dieser Branche.
Ein Vertrag ist wohl zustande gekommen. Du hättest vor Beginn der inhaltlichen Gespräche auf einen Voranschlag bestehen müssen!
Da bist du wohl einem Betrüger auf den Leim gegangen. Ein Vertrag setzt grundsätzlich zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus, das wird in Österreich nicht anders sein und selbst dann besteht der Vertrag nur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Du hättest also keine Verpflichtungen gegenüber Dritten.
Du kannst diese „Rechnung“ getrost ignorieren. Wenn du ehrgeizig bist, kannst du sie noch als unbegründet zurückweisen. Erst wenn der Rechnungssteller Rechtsmittel einlegt, musst du aktiv werden und mit Rechtsmitteln meine ich keine mit Drohgebärden ausgeschmückte „Mahnung“ sondern Post vom Gericht.
Bedenke immer: der Gauner will was von dir, nicht du von ihm. Insofern befindest du dich in einer recht komfortablen Situation.
Sehe ich nicht so, zumindest nicht nach der geschilderten Sachlage. Der AG hat seinen Willen eindeutig von einer vorherigen Kostenschätzung abhängig gemacht. Diese ist nicht erfolgt. Die vorvertraglichen Verhandlungen über das Design kann man m.E. auch nicht als Vertragsschluss durch konkludentes Handeln deuten.
Ungeachtet dessen wurde die Rechnung nicht vom AN, sondern von einer unbekannten Firma erstellt.
Ich setze allerdings voraus, dass keine wichtigen Details verschwiegen wurden, sonst könnte die Sache natürlich auch ganz anders aussehen.
nö, da geht unsere Rechtsmeinung auseinander. Durch die Akzeptanz und Korrektur kam der Vertrag zustande. Dass der Auftragnehmer in SLO sitzt, hat damit gar nichts zu tun.
es wird wohl auf eine Zivilklage hinauslaufen, die die FS, so die in Ö sitzt, verlieren werden wird.
Wie kommst du drauf? Das Geschäft wurde im Internet angebahnt, evtl über eine .at Seite. Diese sagt nix über den Firmensitz aus. Es ist auch möglich, aber das wissen wir tatsächlich nicht, dass die FS über einen Onlinepool an diesen Grafiker gekommen ist - es ist gut möglich dass dieser in SLO sitzt.
kurzum: in welchem Land die Rechnung ausgestellt wurde ist komplett Powidl !
I bin wohl zu lange in dem Business. Na wie sonst außer über das Netz soll die Aquise funktioniert haben? Eine Agebtur hätte nämlich a) einen Kostenvoranschlag bzw Einen Kostenrahmen erstellt UND eine Bankgarantie über den Rahmen des Auftrags des Auftraggebers verlangt und garantiert nicht Entwürfe hin und hergeschickt. Die FS lässt u s in vielerlei Hinsicht im Unklaren, aber als Ösi und Werbefuzzi weiß man was da kommt (es ist immer dasselbe) - sollte ich komplett falsch liegen, verneige ich mich vor dir.
"Der Mann" hat zuerst nur mit eigenem Namen Werbe Agentur (per SMS im WhatsApp) kontaktiert. Am Ende hat er im Email als Geschäftsführer der Firma in Slowakei untergeschrieben. Im Firmenbuch in Österreich hat er nur eine eigene Werbeagentur und hat nichts mit der Firma in Slowakei zu tun.
Okay. Dann wissen wir schonmal, dass die Rechnung auch vom Leistungserbringer ausgestellt wurde und nicht von irgendeinem „Trittbrettfahrer“. (Ob die Firma letztendlich in Slowenien, wie eingangs behauptet, oder in der Slowakei beheimatet ist, spielt auch nur eine untergeordnete Rolle).
Dann wäre nur noch zu klären, ob ein wirksamer Vertrag durch konkludentes Handeln zustande gekommen sein könnte. Um das zu beurteilen müsste man tatsächlich den kompletten Konversationsverlauf kennen und vor Allem wissen, ob dieser Vertrag letztendlich erfüllt wurde (z.B. durch die elektronische Zusendung einer weiterverwendbaren Datei).
Falls man das bejahen kann, bliebe nur noch der Rechtsweg über das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Aber da bin ich leider mangels Kenntnis der Österreichischen Rechtslage raus.
Vielen Dank für Ihre hilfreiche Räte! Ich glaube auch dass ich in eine Falle getappt bin. Zuerst hat der Mann uns durch WhatsApp immer mit eigener Werbe Agentur kontaktiert. Er hat erst am Ende im Email als Geschäftsführer der Firma mit Adresse in Slowakei untergeschrieben. Wir haben im Firmenbuch herausgefunden dass er in Österreich nur eine eigene Werbeagentur hat, die nichts mit der Firma in Slowakei zu tun. Wir wissen auch nicht warum er uns die Rechnung nicht selbst ausgestellt hat, sondern durch die Firma in Slowakei.
Da du ja die gesamte Kommunikation und die getroffenen Vereinbarungen nachweisen kannst (hoffentlich), dann gibt es keine Basis für die Forderung.
Naja, so einfach ist es nicht. Da sie gemeinsam gestaltet haben ist wohl ein anvertraut zustande gekommen. Der FAs hat ohne Voranschlag aktiv an der Gestaltung mitgewirkt. Die Rechnung ist meines Erschtens korrekt. Auch sind 2500€ gering (das Design des Schildes wird wohl in das komplette Betriebsdesign eingearbeitet, zumindest ist dies meist so üblich)
zu klären ist dies einzig am zivilen Rechtsweg.