Unsere Heizung ist an Weihnachten kaputt gegangen, wir konnten sie jedoch per Handbetrieb am Laufen halten. Am 27.12. (Do) haben wir den Techniker verständigt, der dann am 28.12. vormittags vorbeikam (Fr) - Arbeitszeit lt. Beleg 1,25 Std. Auf der Rechnung wurde nun für 2,25 Std. ein Stundensatz von 72 € incl. Fahrzeit und Notdienst-Zuschlag erhoben. Auf meinen Einwand, weshalb an einem Werktag der Notdienst-Zuschlag gelte, wurde mir geantwortet, dass die Firma von 22.12.12-06.01.2013 in Betriebsurlaub gewesen sei und nur der Heizungsnotdienst zur Verfügung stand. Ist es rechtens, an einem normalen Werktag einen Notdienst-Zuschlag zu erheben?