Kosten für Autonutzung auf Handwerkerrechnung rechtens?
Mir ist bekannt, dass der Handwerker für die Kosten der Autonutzung eine Pauschale zusätzlich zu den An- und Abfahrtskosten abrechnen darf. Unser Handwerker koppelt dies nun an die Anwesenheitseinheiten des Monteurs, bei 8 Einheiten sind das auch 8 Euro. Obwohl das Auto also ungenutzt vor der Tür steht, und ich dessen Dienste nicht beanspruche, verdient es still fleißig mit. Ist das in Ordnung? Bisher hatte ich diese Posten auf den Rechnungen nicht und wir sind Stammkunden. Wer kennt sich aus?
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