Wie versteuert man als Influencer Gratis-Testprodukte?

2 Antworten

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Willst du eine genaue Anweisung, wie das alles zu buchen ist, oder einen Praxistipp?

Der Praxistipp ist:

Lege das ganze auf Eis und warte ab, ob sich auf dem Gebiet noch etwas tut. Also ob Du mit Deiner Influencerseite ernsthaft Einnahmen erzielst (wobei auch wichtig wäre zu wissen, womit Du Dein Leben bestreitest, also ob diese Tätigkeit der Nebenerwerb eines Schülers ist, oder eine Enebntätigkeit neben einer normalen Anstellung).

Übrigens ist im Wert (ich nehme an Ladenverkaufspreis) die Umsatzsteuer enthalten, also 109,24 + 20,76 Umsatzsteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

PascalS99 
Beitragsersteller
 08.04.2023, 19:01

Ich hatte zunächst nur Ausgaben, dieses Jahr werde ich aber den ersten Gewinn erzielen. Nebenbei arbeite ich nicht, sondern lebe von Ersparnissen.
Die Influencerseite ist übrigens ein YouTube-Kanal, und in diesem Fall geht es um ein Product Placement in einem meiner Videos, wofür mir diese Firma 800€ zahlt. Zusätzlich stellt sie mir ihre Produkte unentgeltlich zu Verfügung.


Was den Wert der Produkte angeht: Ich habe eine Email mit einer Abrechnung bekommen, wo folgende Berechnung steht:

Produkte 130€
Rabatt -130€
Versand 0€
Steuer 0€
___________
Gesamtpreis 0€

Ich habe gelesen, dass das Finanzamt von diesem Geschenk spätestens dann erfahren wird, wenn die Firma es für sich als Werbekosten absetzt. Dann wird das Finanzamt womöglich überprüfen wollen, ob ich es auch korrekt versteuert habe.


PS:
Eine genaue Anweisung, wie das zu buchen ist, wäre natürlich super, wenn es keine zu großen Umstände macht!

wfwbinder  08.04.2023, 21:53
@PascalS99
Ich habe gelesen, dass das Finanzamt von diesem Geschenk spätestens dann erfahren wird, wenn die Firma es für sich als Werbekosten absetzt.

Die haben nur die Produktionskosten abgezogen.

Dann für die Getränke, die sie an Dich geliefert haben eine Rechnung geschrieben (130,- Euro) und gleich einen Rabatt von 100 % abgezogen. Zahlbetrag 0,- Euro.

Das ist nichts anderes, als das, was die (wenn sie dort vertreten sind) auf einem Stand z. B. auf der Grünen Woche, kostenlos an Gäste ausschenken.

Es löst aus meiner Sicht bei Dir keine Buchung aus.

Eine Buchung würde sich ergeben, wenn die wegen des großen Erfolgs Dir ein großes Paket schicken, damit Du Deinen Geburtstag ausrichten kannst. Weil dann nämlich die entnahme in Deinen Privatbereich zu versteuern wäre.

Hier hast Du 50 Flaschen Brause bekommen (reines Beispiel), damit Du es zur Probe trinken kannst und dann berichtest. Die Bezahlung für Deine Werbeleistung sind die 800,- Euro.

PascalS99 
Beitragsersteller
 10.04.2023, 11:47
@wfwbinder

Super, das war mal wieder sehr gut erklärt!
Also gibt es nichts weiter zu tun und ich muss es weder versteuern, noch in die Buchhaltung aufnehmen.

Hast Du für Dein Gewerbe denn zur Umsatzsteuer und zur Buchführung optiert? Oder bist Du aufgrund der Höhe Deiner Umsätze bzw. Deines Gewinns dazu verpflichtet?

Eine Rechnung würde ich dafür jetzt nicht mehr schreiben, wenn die Firma nicht darauf besteht. Womöglich hast Du ja sogar eine Gutschrift dafür bekommen.


PascalS99 
Beitragsersteller
 08.04.2023, 18:50

Ja ich habe mit meinem Gewerbe von Anfang an zur Umsatzsteuer optiert (auch als ich noch keine Umsätze hatte), war also nie Kleinunternehmer.

Was ich von der Firma bekommen habe ist das Produkt sowie eine Email mit Abrechnung, aus der der Gesamtpreis hervorgeht.
Dort steht folgende Berechnung:

Produkte 130€
Rabatt -130€
Versand 0€
Steuer 0€
___________
Gesamtpreis 0€

Ich habe gelesen, dass das Finanzamt davon Kenntnis bekommen wird, wenn die Firma es für sich als Werbekosten absetzt.