Ich bekam Krankengeld, dann wurde die Rente bewilligt, nun muss ich die Steuererklärung machen, wie läuft das steuerlich?

1 Antwort

Ist es richtig, dass für 2014 nur das Krankengeld von März 2014 bis Dez. 2014 für den Progressionsvorbehalt einzutragen ist?

Nein. Wie du selbst sagst, hat sich ja herausgestellt, dass du nur bis Mai Krankengeld und ab Juni Rente bekommen hast. Also ist Krankengeld auch nur bis Mai 2014 einzutragen.

Dass ab Juni dir die Krankenkasse die Rente unter der falschen Bezeichnung "Krankengeld" ausgezahlt hat, ändert daran nichts.

Und wo muss ich dann die enthaltenen Beiträge für die Sozialversicherungen eintragen?

In der Anlage "Vorsorgeaufwand".

In der Steuererklärung 2015 Rente und Rentennachzahlungen angeben, es zählt das Zuflussprinzip.

Das ist grundsätzlich richtig. Aber die Rente ist dir ja schon seit Juni 2014 zugeflossen, wenn auch unter der Bezeichnung "Krankengeld".

wie erreiche ich dann die Herabsetzung des verminderten Krankengeldes (durch die Rentenzahlung) für 2014, da dieser Steuerbescheid 2014 neu berechnet werden muss.

Das ist doch gar nicht erforderlich, da es von vornherein nur für März bis Mai 2014 zu berücksichtigen ist.

Ich habe nichts verständliches für mich gefunden.

Vielleicht hilft dir das hier: http://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/472/Content/000472168.htm

Oder die "Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen vom 14.10.2013, Kurzinformation ESt Nr.23/2013" (die gibt's aber anscheinend nicht im web).

Wie kann ich dem Finanzamt gegenüber den Nettobetrag des Krankengeldes nachweisen?

Indem du das Schreiben mitlieferst, in welchem die Rentenversicherung dir erklärt, wie sie mit der Krankenkasse aufgerechnet hat.

Und wie beantrage ich dann nach 2015 die neue Berechnung für 2014?

Wozu denn? Der Steuerbescheid 2014 ist doch korrekt, wenn er von vornherein nur das Krankengeld bis Mai und die Rente ab Juni berücksichtigt.


Rossi1 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 13:44

Hallo blackleather,

vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung. Ich bin so durcheinander, weil ich von der Krankenkasse eine Bescheinigung haben wollte, über das erhaltene Krankengeld und dem tatsächlich zugestandenen Krankengeld. Aber ich erhalte von dort nix Neues. Die sagen, hier zählt das Zuflussprinzip, gesamtes geflossenes Krankengeld. Dies wurde dem FA auch so gemeldet und wäre somit nach Deinen Ausführungen falsch. Aber gut, ich gehe nochmals auf die Krankenkasse zu, wg. einer berichtigten bzw. ergänzten Bescheinigung. Nehme den Text des BFM mit. Mal sehen. Von der Rentenversicherung habe ich eine Aufstellung erhalten, wie sich die Verrechnung darstellt. Reicht das für das Finanzamt aus? Denn ich könnte mir vorstellen, das ich erst in 2016 eine Bescheinigung von der Rentenversicherung erhalte, aus der die Nachzahlung 2014/2015 und die monatlichen Rentenzahlungen hervorgehen. Und dann habe ich wieder ein Problem mit dem FA. Oder sind die FA's jetzt so gewieft? Habe in der Zukunft erfahren müssen, dass alles 08/15 bearbeitet wird. Kenne mich selbst nicht aus, aber manche gravierenden Fehler im Steuerbescheid habe sogar ich bemerkt und erfolgreich beanstandet. Auf jeden Fall weiß ich aufgrund Deiner Hilfe, dass ich bereits mit der Steuererklärung 2014 alles geraderücken muss. Jetzt fehlt nur noch das o.g. Feintunning. Was brauche ich noch oder was kann/muss ich zur Klarstellung noch tun? Bitte nochmals um Eure/Deine Hilfe

Gaenseliesel  11.09.2015, 19:56
@Rossi1

Hallo Rossi1,

Was brauche ich noch oder was kann/muss ich zur Klarstellung noch tun? Bitte nochmals um Eure/Deine Hilfe

Tipp :  diese und evtl. weitere Fragen zum selben Thema stellst du besser nochmals unter der Rubrik :   Fragen:

                                                        - Noch eine Frage, bitte 

die Chance dass sie dann gelesen wird ist weitaus größer.

Rossi1 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 10:33
@Gaenseliesel

Hallo Gaenseliesel, Ich kann unter Fragen nur finden, "noch eine Antwort bitte", und nicht noch eine Frage bitte. Wie funktioniert das? Weiß, ich bin nervig, aber auch ziemlich unbedarft, was dieses Medium angeht. Werde aber mein Bestes geben.

blackleather  13.09.2015, 15:52
@Rossi1

Du musst dich leider darauf einrichten, dass das Finanzamt den Vorgang zunächst nicht entsprechend den von mir genannten Verwaltungserlassen behandelt, sondern blind die elektronische Mitteilung der Krankenkasse übernimmt, auch wenn sie inhaltlich falsch ist.

Elektronischen Mitteilungen Dritter wird seitens der Finanzämter immer mehr geglaubt als Steuerpflichtigen und man muss i.d.R. nervtötende Auseinandersetzungen führen, bis man die korrekte Sachverhaltsermittlung durch das Finanzamt erreicht und daraus folgend die korrekte rechtliche Behandlung.

Mehr als die Sache entsprechend meiner Erläuterung in der Einkommensteuererklärung darstellen kannst du aber erst mal nicht.

Rossi1 
Beitragsersteller
 13.09.2015, 21:12
@blackleather

Danke Dir! Ich werde jetzt die Sache zügig durchziehen, dann weiß ich um so schneller wie das Finanzamt reagiert und kann dann die nötigen Schritte einleiten. Schade, dass die gesamte Steuersache immer komplizierter wird. Ich gehe davon aus, das viele in meiner Situation garnicht um den Sachverhalt wissen. Ist vielleicht auch so gewünscht.

blackleather  13.09.2015, 21:35
@Rossi1

Ich gehe davon aus, das viele in meiner Situation garnicht um den Sachverhalt wissen.

Das dürfte wohl richtig sein. Aber genau für diese Fälle sind ja Steuerberater da.