Ich bekam Krankengeld, dann wurde die Rente bewilligt, nun muss ich die Steuererklärung machen, wie läuft das steuerlich?
Hallo zusammen,
Wende mich an die Community, da ich nicht mehr durchblicke. Habe von März 2014 bis März 2015 Krankengeld erhalten. Dann wurde die Rente bewilligt, rückwirkend zum Juni 2014. Und jetzt muss die Steuererklärung gemacht werden für 2014. Ist es richtig, dass für 2014 nur das Krankengeld von März 2014 bis Dez. 2014 für den Progressionsvorbehalt einzutragen ist? Brutto selbstverständlich. Und wo muss ich dann die enthaltenen Beiträge für die Sozialversicherungen eintragen? Und dann das spannende Jahr 2015. In der Steuererklärung 2015 Rente und Rentennachzahlungen angeben, es zählt das Zuflussprinzip. Aber wie erreiche ich dann die Herabsetzung des verminderten Krankengeldes (durch die Rentenzahlung) für 2014, da dieser Steuerbescheid 2014 neu berechnet werden muss. Ich habe nichts verständliches für mich gefunden. Wie kann ich dem Finanzamt gegenüber den Nettobetrag des Krankengeldes nachweisen? Dieser ist anscheinend wichtig wie ich gelesen habe. Und wie beantrage ich dann nach 2015 die neue Berechnung für 2014? Wäre toll, wenn mir jemand von Euch kurze, klare Ansagen zu diesem Schlamassel geben könnte. Es grüßt eine verzweifelte Steuerchaotin. Silvi
1 Antwort
Ist es richtig, dass für 2014 nur das Krankengeld von März 2014 bis Dez. 2014 für den Progressionsvorbehalt einzutragen ist?
Nein. Wie du selbst sagst, hat sich ja herausgestellt, dass du nur bis Mai Krankengeld und ab Juni Rente bekommen hast. Also ist Krankengeld auch nur bis Mai 2014 einzutragen.
Dass ab Juni dir die Krankenkasse die Rente unter der falschen Bezeichnung "Krankengeld" ausgezahlt hat, ändert daran nichts.
Und wo muss ich dann die enthaltenen Beiträge für die Sozialversicherungen eintragen?
In der Anlage "Vorsorgeaufwand".
In der Steuererklärung 2015 Rente und Rentennachzahlungen angeben, es zählt das Zuflussprinzip.
Das ist grundsätzlich richtig. Aber die Rente ist dir ja schon seit Juni 2014 zugeflossen, wenn auch unter der Bezeichnung "Krankengeld".
wie erreiche ich dann die Herabsetzung des verminderten Krankengeldes (durch die Rentenzahlung) für 2014, da dieser Steuerbescheid 2014 neu berechnet werden muss.
Das ist doch gar nicht erforderlich, da es von vornherein nur für März bis Mai 2014 zu berücksichtigen ist.
Ich habe nichts verständliches für mich gefunden.
Vielleicht hilft dir das hier: http://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/472/Content/000472168.htm
Oder die "Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen vom 14.10.2013, Kurzinformation ESt Nr.23/2013" (die gibt's aber anscheinend nicht im web).
Wie kann ich dem Finanzamt gegenüber den Nettobetrag des Krankengeldes nachweisen?
Indem du das Schreiben mitlieferst, in welchem die Rentenversicherung dir erklärt, wie sie mit der Krankenkasse aufgerechnet hat.
Und wie beantrage ich dann nach 2015 die neue Berechnung für 2014?
Wozu denn? Der Steuerbescheid 2014 ist doch korrekt, wenn er von vornherein nur das Krankengeld bis Mai und die Rente ab Juni berücksichtigt.