Wer kennt sich mit der Antragstellung auf Förderung für effiziente Gebäude beim BAFA aus?
"Die Förderung der BAFA ist immer vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe/Vertragsschluss mit dem Installateur bzw. Generalunternehmer) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen."
Im Umkehrschluss müsste das doch heißen, dass ich den Auftrag zu Modernisierung erteilen kann, sobald ich den Antrag beim BAFA gestellt habe, oder? Es dauert nämlich 2-3 Monate, bis dieser dort überhaupt bearbeitet wird, geschweige denn, wann die Förderung ausgezahlt wird - das kann dauern. Nach Antragstellung würde ich gerne mit den Modernsierungsarbeiten anfangen, bin aber unsicher, da es ja mehrere Möglichkeiten gibt, wie das BAFA reagieren kann.
- Der Antrag wird angenommen = alles gut
- Der Antrag ist nicht vollständig = wahrscheinlich gilt dann das Datum der Antragstellung und ich durfte den Auftrag für die Modernisierung vergeben!?
- Der Antrag wird abgelehnt = nicht gut, kann ich den Antrag dann nochmal stellen?
Wenn Punkt 3 einträfe und ich den Antrag nochmal stellen dürfte, hätte ich den Auftrag zur Modernisierung nach dem Datum der Antragstellung erteilt.
Dank im voraus