muß man im pflegeheim auch steuern auf rente zahlen?
Meine Mutter ist deutsche Staatsbürgerin und lebt seit 1989 in Österreich und wird demnächst dort in ein Pflegeheim aufgenommen. Muß sie auch Steuern auf ihre deutsche Rente zahlen und von welchem Geld, die gesamte Rente außer 20% Taschengeld muß sie für die Heimunterbringung zahlen.
1 Antwort
Fordert das Finanzamt einen Rentner, der in einem Pflegeheim untergebracht ist, auf, eine Steuererklärung abzugeben, genügt oft schon ein Schreiben mit der Kopie des Mietvertrags mit der Pflegeeinrichtung, damit das Finanzamt von seiner Aufforderung absieht.
Erzielt der Rentner nur geringe Einkünfte, liegt das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der Unterbringungskosten in einem Pflegeheim in der Regel unter dem Grundfreibetrag.
Nachzulesen in: http://www.iww.de/wiso/alle-steuerzahler/rentner-und-pensionaere-die-besten-steuertipps-fuer-rentner-und-pensionaere-f59235
Für Rentner, deren Einkünfte zu mehr als 90 % aus Deutschland stammen oder andere (österreichische) Einkünfte von weniger als 8.004 € im Jahre 2012 bzw. 8.134 € im Jahre 2013 haben, bietet sich aber ein Antrag zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland an, der durch die Berücksichtigung des Grundfreibetrages meist zu einer deutlich niedrigeren bzw. gar keinen deutschen Einkommensteuer führt.
Bedenke, die Rentnerin hat so wie es sich liest keinen Wohnsitz in Deutschland und damit sind die Freibeträge bei der der Bechnung der Steuerlast deutlich geringer.