Hallo, ich habe eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen von 1987 - 1989 gemacht. Die Maßnahme wurde vom Arbeitsamt finaziert. Es wurden aber keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Ist das rechtlich in Ordnung, weil die Zeit und die Beiträge bei der Rentenberechnung fehlen?