Versicherungspflicht der Ehefrau
Ich bin pensionierter Beamter und erhalte eine Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Dadurch bin ich auch im beamtenrechtlichen Sinne beihilfeberechtigt und zusätzlich privat krankenversichert. Mein Ehefrau ist selbst Rentnerin. Sie ist über mich ebenfalls beihilfeberechtigt und hat daher auf eine Krankenversicherung über die eigene Altersrente verzichtet. Deshalb erhält sie einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung in Höhe von 40,99 € monatlich. Nun will ich wieder berufstätig werden und werde dann pflichtversichert sein. Dadurch entfällt meine Beihilfeberechtigung und die meiner Ehefrau. Meine Frage ist: Kann meine Frau über mich familienmitversichert sein? Oder muss sie sich nun zu 100 % privat versichern, was sehr teuer ist? Oder kann ihre Beihilfeberchtigung doch bestehen bleiben?
1 Antwort
Nein, Familienversicherung geht nicht. Einmal wird die Rente zu hoch sein (Grenze ist 385 EUR) und außerdem hat sie sich in ihren aktuellen Status von der Versicherungspflicht befreien lassen und kann daher nicht familienversichert werden.
Zu prüfen wäre (das hängt von der Beschäftigung und sicher auch vom Bundesland ab), ob Sie wirklich pflichtversichert werden bzw. ob die Beihilfeberechtigung nicht weiterbesteht. Das sagt Ihnen Ihre Dienststelle.
Viel Glück
Barmer