Ich bin pensionierter Beamter und erhalte eine Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Dadurch bin ich auch im beamtenrechtlichen Sinne beihilfeberechtigt und zusätzlich privat krankenversichert. Mein Ehefrau ist selbst Rentnerin. Sie ist über mich ebenfalls beihilfeberechtigt und hat daher auf eine Krankenversicherung über die eigene Altersrente verzichtet. Deshalb erhält sie einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung in Höhe von 40,99 € monatlich. Nun will ich wieder berufstätig werden und werde dann pflichtversichert sein. Dadurch entfällt meine Beihilfeberechtigung und die meiner Ehefrau. Meine Frage ist: Kann meine Frau über mich familienmitversichert sein? Oder muss sie sich nun zu 100 % privat versichern, was sehr teuer ist? Oder kann ihre Beihilfeberchtigung doch bestehen bleiben?
Versicherungspflicht der Ehefrau
Rente,
beihilfe,
Familienmitversicherung