offenlegen von Sparguthaben?
hallo meine Eltern sind verheiratet,mein Vater ist Rentner und bezieht Altersrente,Meine Mutter bekommt demnächst Harzt4. Mein Vater ist Eigentümer des Sparbuches..Darf das Jobcenter das Sparguthaben anrechnen,und muss es offen gelegt werden?? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
3 Antworten
Offengelegt muss es natürlich.
Ob es angerechnet wird, hängt davon ab, ob das Guthaben unter das Schonvermögen fällt.
Ausserdem, nicht Deine Mutter bekommt gf. ALG II, sondern Deine Eltern als Bedarfsgemeinschaft. Oder leben die getrennt?
Schonvermögen ist der Betrag an Geld, der nicht verbrauht werden muss, bevor man die Sozialleistung bekommt.
Grundsicherung: Der Grundbetrag in der Grundsicherung (Stand 2012) beträgt für die beantragende Person 2.600 Euro und beim Partner 614 Euro. Für vom Antragsteller oder seinem Partner maßgeblich unterhaltene Personen, wie zum Beispiel Kinder, liegt der Erhöhungsbetrag bei 256 Euro.
Beim ALG II ist der Betrag höher und geht bis zu 10.800,- Euro.
Darf das Jobcenter das Sparguthaben anrechnen,und muss es offen gelegt werden??
Ja. Die beiden sind eine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie nicht dauernd getrennt leben. Wie weit es angerechnet wird ist abhängig vom Alter, es gibt Schonvermögen.
Natürlich darf es angerechnet werden, ALG 2 ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung die dafür gedacht ist wirklich bedürftigen Menschen zu helfen um wieder " auf die Beine zu kommen ". Deine Eltern bilden eine Bedarfsgemeinschaft, das Jahreseinkommen und das Vermögen muss zur Ermittlung der Bedürftigkeit offen gelegt werden.
Mein Vater ist Rentner,Meine Mutter bekommt dann Hartz4,Sie leben zusammen und sind verheiratet.Ja ich denke das das als Bedarfsgemeinschaft zählt.Wie ist das mit Schohnvermögen gemeint?