Müssen vom Arbeitsamt die Rentenbeiträge für den Zeitraum der Umschulung gezahlt werde ?

3 Antworten

Hallo,

hattest du während der vom AA finanzierten Umschulung evtl. Unterhaltsleistungen bezogen , 

dann wurden diese Monate für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren mitgezählt nur eben ohne dass diese sich rentensteigernd auswirken.

Hallo,

wurde vom Arbeitsamt damals Übergangsgeld gezahlt?

Wurden direkt vor der Umschulung Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt?

Gruß

RHW

Für den von Dir genannten Zeitraum hätten auf jeden Fall Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden müssen, denn das Amt für Arbeit macht dies auch Heute noch.

Nurbei Bezieher von ALGII wurde es vor einigen Jahren eingestellt.