hallo!
vor einigen tagen erhielt ich von der rentenstelle meinen bescheid 100 prozent erwerbsunfähig und auf den arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar,da es der arbeitsmarkt zur zeit nicht hergibt. meine rente ist so niedrig,so dass ich sozialhilfe beantragen wollte.aber die bearbeiterin gab mir folgende antwort. wenn auf den rentenantrag steht ,auf den arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar,dann muß das arbeitsamt fur mich aufkommen. es kann sein ,dass ich schwierigkeiten bekomme mit der bearbeiterin des arbeitsamtes ,weil sie diesen paragraphen noch nicht kennt. sollte dies der fall sein,soll ich zu ihr ,sie würde mir das gesetzblatt dann ausdrucken. nun ich fand die vorgehensweise befremdlich,aber....... also gehe ich montag zum job center. kann mir viell. da jemand weiter helfen, ist es an dem und wie heißt dieses gesetz.
ich bedanke mich für ihre antworten