Lebe im Haus meiner Mutter. Habe dort 2 Zimmer. Wir teilen uns Küche und Bad. Wird ihre Rente miteinbezogen wenn ich jetzt Hartz 4 beantragen muss?
Rente der Mutter bei Hartz 4 des Sohnes (54 Jahre)
2 Antworten
Hallo,
du wohnst mit Untermietvertrag bei der Mutter, dies wäre am sinnvollsten !
Betr. ( Bedarfsgemeinschaft ! BG )
Im Antrag machst du Angaben wie, dir werden lediglich diese 2 Zimmer vermietet und zusätlich nutzt ihr Bad und Küche gemeinsam. Mietvertrag dem Antrag beifügen ! Für eine BG (damit kann die ungünstigere Wohnform, Haushaltsgemeinschaft von vorn herein widerlegt werden) sind Angaben wichtig wie, getrennte Kontoführung, Einkäufe, Wäsche waschen usw.
Dazu google nach Unterschiede " Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft "
Es heißt aber nicht, dass ihr nicht trotzdem gemeinsam essen könnt, denn dieser Umstand allein reicht nicht für die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft.
Zusätzlich lässt du dir von Muttern bestätigen, dass sie dich wirtschaftlich nicht unterstützt, nicht unterstützen kann ! ( bei deinem Alter 54 J. sollte es auch nachvollziehbar sein )
Dann sind es sozusagen " getrennte Haushalte " und du bekommst deinen eigenen Alg2 Satz und Mutter's Rente bleibt unberücksichtigt denn du bist nur Mieter zweier Räume mit Küche und Badbenutzung.