Witwenrente trotz neuer wilde Ehe?

4 Antworten

Den Begriff “wilde Ehe“  gab es in den siebziger Jahren in der Bildzeitung. 

Rechtlich hat es keine Bedeutung, wenn jemand mit einem Partner zusammenlebt, ohne verheiratet zu sein (zumindest in Hinblick auf die Witwenrente; bei Hartz-IV ist das differenzierter zu betrachten)

Ein Anspruch auf Witwenrente kann allenfalls durch erneute Heirat enden, und da gäbe es dann noch eine Abfindung in Höhe der 24-fachen monatlichen Rente.

Ja natürlich, Witwe ist Frau A trotzdem noch.

Zumindest solange Frau A ihren " wilden  " Lebenspartner nicht heiratet bzw. mit ihm/ihr eine neue Lebenspartnerschaft eingeht, steht ihr die Witwenrente ungekürzt zu.

" Drum prüfe wer sich ewig binde, ob sich nicht doch was Bessres finde " ! 


Ja.Nur eine neugeschlossene Heirat würde die Witwenrente beenden.

Warum denn nicht - eine wilde Ehe gibt es nicht.