Anrechnung EU RENTE zur Altersrente?
Arbeitete von meinem 15. - 50. Lebensjahr. Bekam dann volle Erwerbsminderungsrente 9 Jahre lang. Von meinem 59. - 64. Lebensjahr habe ich wieder gearbeitet. Will nun Altersrente beantragen. Werden die 9 Jahre Rente berücksichtigt. Gibt es dafür Rentenpunkte?
2 Antworten
In der Zeit des Bezuges der vollen Erwerbsminderungsrente wurden von Dir keine Rentenbeitäge gezahlt. Also erhöht sich die Zeit der Beitragszahlung auch nicht.
Sofern Du nun mindestens 35 volle Beitragsjahre vorweisen kannst, besteht die Möglichkeit, eine Rente für langjährig Versicherte zu beantragen.
Allerdings musst Du Abschläge in Kauf nehmen, die sich dann später auch auf die Regelaltersrente übertragen.
Hallo Ingrid11955,
Sie schreiben:
Anrechnung EU RENTE zur Altersrente?Arbeitete von meinem 15. - 50. Lebensjahr. Bekam dann volle Erwerbsminderungsrente 9 Jahre lang. Von meinem 59. - 64. Lebensjahr habe ich wieder gearbeitet. Will nun Altersrente beantragen. Werden die 9 Jahre Rente berücksichtigt. Gibt es dafür Rentenpunkte?
Antwort:
Selbstverständlich werden sich die 9 Jahre Erwerbsminderungsrentenbezug auf Ihre Altersrente lebenslang "Rentenkürzend" auswirken, wenn von Ihnen in diesem Zeitraum keine Beiträge auf Ihr Rentenkoto abgeführt worden sind!
Die Zeiten, in denen Sie dann wieder gearbeitet haben, müßen nun seitens der DRV in einer komplexen Neuberechnung in Ihr Rentenkonto eingearbeitet werden!
Hierbei kommt es nicht selten zu Fehlern und aus diesem Grund sollten Sie sich von einem professionellen Rentenberater mit Zugang zu dem DRV -Rechenkomplex Hilfestellung holen!
Zum Beispiel von:
https://rentenbescheid24.de/produkte/rentenbescheidpruefung/
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad