100 prozent erwerbsunfähig und hartz 4
hallo!
vor einigen tagen erhielt ich von der rentenstelle meinen bescheid 100 prozent erwerbsunfähig und auf den arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar,da es der arbeitsmarkt zur zeit nicht hergibt. meine rente ist so niedrig,so dass ich sozialhilfe beantragen wollte.aber die bearbeiterin gab mir folgende antwort. wenn auf den rentenantrag steht ,auf den arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar,dann muß das arbeitsamt fur mich aufkommen. es kann sein ,dass ich schwierigkeiten bekomme mit der bearbeiterin des arbeitsamtes ,weil sie diesen paragraphen noch nicht kennt. sollte dies der fall sein,soll ich zu ihr ,sie würde mir das gesetzblatt dann ausdrucken. nun ich fand die vorgehensweise befremdlich,aber....... also gehe ich montag zum job center. kann mir viell. da jemand weiter helfen, ist es an dem und wie heißt dieses gesetz.
ich bedanke mich für ihre antworten
2 Antworten
Ist Deine Rente befristet, kannst Du einen Antrag auf ALGII stellen.
Da die Sachbearbeiterin des Sozialamtes Dich zum Amt für Arbeit schickt, ist von einer befristeten Rente auszugehen, denn nur wenn eine endgültige, unbefristete EU-Rente gewährt wird, fällt der Anspruch auf ALG II weg und es kämen ergänzend Leistungen nach dem SGB XII in Betracht.
Das bedeutet, erst dann bekämst eine Grundsicherung, die das Sozialamt leistet.
Hallo Primus, Deine Antwort ist nicht ganz richtig: auch bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente - würde (wenn jemand NICHT in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und es sich nicht um eine Arbeitsmarktrente handelt) aufstockend Sozialhilfe gezahlt. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente auf Dauer, wäre auf jeden Fall (ob in Bedarfsgemeinschaft oder nicht) mit Alg II Schluß, hier kommt dann die Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsunfähige nach dem SGB XII zum Zug.
Sorg Dich nicht wurmstich, Du hast eine Arbeitsmarktrente bekommen, das ist beim Jobcenter schon öfter vorgekommen, Du bist zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig, könntest Teilzeit arbeiten, doch der Teilzeitarbeitsmarkt gilt als verschlossen (es ist sehr schwierig in Teilzeit unterzukommen). Nimm Deinen Rentenbescheid mit zum Jobcenter und beantrage Arbeitslosengeld II. Hier wird Dir geholfen einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz zu finden. Gesetzliche Grundlage ist § 8 Absatz 1 vom SGB II.