Der Herr meiner heimischen Rentenstelle konnte mir leider nicht weiterhelfen, in Berlin direkt bei der Rentenversicherung kein Durchkommen, deshalb probiere ich es auf diesem Wege: Ich beziehe seit 2009 Erziehungsrente, wo kann ich ersehen, wie hoch meine Hinzuverdienstgrenze ist? Kinder sind 10+14 Jahre alt. Mit welchen Abzügen muss ich bei Überschreiten rechnen, welche Einkommensarten werden grundsätzlich angerechnet? Weiter: würde die Erziehungsrente auf ein später in den Haushalt aufgenommenes Pflegekind ausgeweitet?
Und weil ich leider nur Texte aus 2009 im Net gefunden habe: Was ist bei Kindern, die einer unverheirateten Partnerschaft entstammen, wo ein Elternteil verstorben ist? Laut den mir vorliegenden Texten darf eine Schlechterstellung ggüber Kindern aus (geschiedenen) Ehen nicht sein, aber ist das auch gesetzlich verankert?