Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Im Bekanntenkreis weiss so keiner richtig bescheid, auch scheint die betriebliche Altersvorsorge nicht so interessant zu sein. Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, ist sie uebertragbar und wie attraktiv ist sie?
4 Antworten
Seit 1.1.2002 haben alle AN in Deutschland Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Der AG muss in seinem Unternehmen die MA aufklären das es eine betriebliche Altersvorsorge gibt. Es gibt 5 Durchführungswege.
1.Direktversicherung
2.Unterstützungskasse
3.Pensionskasse
4.Pensionsfonds
5.Pensionszusage (Direktzusage)
Den Weg und den Anbieter kann allerdings der AG bestimmen. Eine betriebliche AV läuft immer über das Unternehmen. D.h. Der Unternehmer schließt für seinen MA etwas ab, meist eine Versicherung und bezahlt diesen Beitrag. Dies geschieht meist in Form einer Entgeltumwandlung seltener in ein vom AG finanzierten Beitrag
Diese Vorsorge ist zu empfehlen, da für die Beiträge keine Steuern und Sozialversichungsabgaben anfallen. Die Besteuerung ist nachgelagert erst ab Leistungseintritt zu bezahlen
Von einem Bekannten hörte ich unlängst, daß sich eine Betriebsrente in Luft auflösen und die ganze Werbung um die Betriebsrente sozusagen als Schwindel herausstellen kann.
Dieser hatte für einen großen deutschen Konzern gearbeitet und jeden Monat den Zwangs-Abzug der Beiträge gezahlt. Aufgrund seines Berufsfeldes mußte er aber auch mal ab und zu den Arbeitgeber wechseln.
Als er schließlich Rente beantragen mußte und auch auf die Betriebsrenten zurückgreifen wollte, mußte er feststellen, daß sein Anspruch auf die Betriebsrenten alle samt gleich null waren.
Die Konsequenz von der Geschicht sich ganz genau informieren, über das was man da in einem Betriebsrentenvertrag unterschreibt und wenn man es nicht versteht, auf andere, transparentere Formen der Altersvorsorge zurückgreifen.
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muss es denn zwangsläufig eine neue Frage dazu geben ?
Nach 5 Jahren könnte diese damals eingestellte Frage doch völlig neue Bewertungskriterien haben........
Ich finde es generell " blöd " alte Fragen für eigene Antworten nutzen zu wollen. Da diese Möglichkeit der Wiedereinstellung hier gegeben ist, wird es nun mal von den Usern genutzt, ist aber wenig hilfreich und unsinnig meine ich.
Ich denke, nicht jeder Sachverhalt verhält sich identisch mit dem, auf dem da Bezug genommen wird, außer den Zufällen ;-)
Fazit: es antwortet keiner mehr, weil jeder meint die Frage wäre zeitgleich ausgiebig beantwortet worden. Der Fragesteller aber hat evtl. mehr erwartet, weil bei ihm dann doch geringe Sachverhaltsabweichungen vorliegen auf die logischerweise dann auch nicht eingegangen wird.
Ist meine Meinung, muss ja nicht von allen so gesehen werden.
Die wollte doch nur noch eine eigene Antwort loswerden - nach fast fünf Jahren - geht´s no?
Sorry aber diese Antwort das ist doch Quatsch. Wenn die Ansprüche an eine Betriebsrente erworben wurde, wird sie auch im Rentenalter gezahlt. Das ist gesetzliche genau festgelegt. Außerdem gibt es keinen Zwangsabzug zur Betriebsrente. Kein AN wird gezwungen einen Betriebsrentenvertrag abzuschließen.
Ein abgeschlossener BAV-Vertrag kann sich nicht in Luft auslösen. Das ist absolut Quatsch glaube mir. Was passieren kann, ist das ein AN eine AG-finanzierte betriebliche Altersversorgung erhält. Dann hat er eine Anwartschaft zu erfüllen. Hier nachzulesen. http://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1b.html. Eine Entgeltumwandlung , also eine rein AN-finanzierte BAV gehört immer und auch von Anfang dem AN. Die kann ihm auch niemand nehmen und sie kann sich auch nicht in Luft auslösen. Die nimmt der AN nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen mit. Wenn der neue AG den Vertrag nicht übernimmt, dann kann der AN den Vertrag ruhen lassen. So ist die Gesetzeslage in Deutschland.
Ist es möglich die bAV abzuschließen während man in einer Privatinsolvenz steckt?
Der Treuhänder sagt nein, da so der zu pfändende Betrag geschmälert wird. Der Versicherungsberater sagt ja, bis 4 % darf ich das auf jeden Fall machen.
Was stimmt denn jetzt?
" Klassischerweise sind Betriebsrenten eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Er selbst legt die Höhe des Betrags fest, den er für seinen Mitarbeiter zurücklegt. „Die bAV wird traditionell zur Bindung und Motivation von Mitarbeitern genutzt“, erklärt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Seit Januar 2002 gibt es für gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer aber auch die Möglichkeit, selbst das Zepter in die Hand zu nehmen: Sie können von ihrem Chef eine betriebliche Altersversorgung verlangen, wenn sie dafür auf Entgelt verzichten." Weiter Infos hier:
Und wo ist da jetzt die erneute Frage ??