Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

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Seit 1.1.2002 haben alle AN in Deutschland Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Der AG muss in seinem Unternehmen die MA aufklären das es eine betriebliche Altersvorsorge gibt. Es gibt 5 Durchführungswege.

1.Direktversicherung

2.Unterstützungskasse

3.Pensionskasse

4.Pensionsfonds

5.Pensionszusage (Direktzusage)

Den Weg und den Anbieter kann allerdings der AG bestimmen. Eine betriebliche AV läuft immer über das Unternehmen. D.h. Der Unternehmer schließt für seinen MA etwas ab, meist eine Versicherung und bezahlt diesen Beitrag. Dies geschieht meist in Form einer Entgeltumwandlung seltener in ein vom AG finanzierten Beitrag

Diese Vorsorge ist zu empfehlen, da für die Beiträge keine Steuern und Sozialversichungsabgaben anfallen. Die Besteuerung ist nachgelagert erst ab Leistungseintritt zu bezahlen

Von einem Bekannten hörte ich unlängst, daß sich eine Betriebsrente in Luft auflösen und die ganze Werbung um die Betriebsrente sozusagen als Schwindel herausstellen kann.

Dieser hatte für einen großen deutschen Konzern gearbeitet und jeden Monat den Zwangs-Abzug der Beiträge gezahlt. Aufgrund seines Berufsfeldes mußte er aber auch mal ab und zu den Arbeitgeber wechseln.

Als er schließlich Rente beantragen mußte und auch auf die Betriebsrenten zurückgreifen wollte, mußte er feststellen, daß sein Anspruch auf die Betriebsrenten alle samt gleich null waren.

Die Konsequenz von der Geschicht sich ganz genau informieren, über das was man da in einem Betriebsrentenvertrag unterschreibt und wenn man es nicht versteht, auf andere, transparentere Formen der Altersvorsorge zurückgreifen.

 

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Ist es möglich die bAV abzuschließen während man in einer Privatinsolvenz steckt?

Der Treuhänder sagt nein, da so der zu pfändende Betrag geschmälert wird. Der Versicherungsberater sagt ja, bis 4 % darf ich das auf jeden Fall machen.

Was stimmt denn jetzt?

" Klassischerweise sind Betriebsrenten eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Er selbst legt die Höhe des Betrags fest, den er für seinen Mitarbeiter zurücklegt. „Die bAV wird traditionell zur Bindung und Motivation von Mitarbeitern genutzt“, erklärt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Seit Januar 2002 gibt es für gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer aber auch die Möglichkeit, selbst das Zepter in die Hand zu nehmen: Sie können von ihrem Chef eine betriebliche Altersversorgung verlangen, wenn sie dafür auf Entgelt verzichten." Weiter Infos hier: 

http://www.fr-online.de/vorsorge/geld-im-alter-so-funktioniert-die-betriebliche-altersvorsorge,21157290,27819996.html