Hallo zusammen,
Wende mich an die Community, da ich nicht mehr durchblicke. Habe von März 2014 bis März 2015 Krankengeld erhalten. Dann wurde die Rente bewilligt, rückwirkend zum Juni 2014. Und jetzt muss die Steuererklärung gemacht werden für 2014. Ist es richtig, dass für 2014 nur das Krankengeld von März 2014 bis Dez. 2014 für den Progressionsvorbehalt einzutragen ist? Brutto selbstverständlich. Und wo muss ich dann die enthaltenen Beiträge für die Sozialversicherungen eintragen? Und dann das spannende Jahr 2015. In der Steuererklärung 2015 Rente und Rentennachzahlungen angeben, es zählt das Zuflussprinzip. Aber wie erreiche ich dann die Herabsetzung des verminderten Krankengeldes (durch die Rentenzahlung) für 2014, da dieser Steuerbescheid 2014 neu berechnet werden muss. Ich habe nichts verständliches für mich gefunden. Wie kann ich dem Finanzamt gegenüber den Nettobetrag des Krankengeldes nachweisen? Dieser ist anscheinend wichtig wie ich gelesen habe. Und wie beantrage ich dann nach 2015 die neue Berechnung für 2014? Wäre toll, wenn mir jemand von Euch kurze, klare Ansagen zu diesem Schlamassel geben könnte. Es grüßt eine verzweifelte Steuerchaotin. Silvi