Wie geht es nach befristeter EU Rente weiter?
Derzeit beziehe ich noch Rente wegen voller Erwerbsminderung bis Juli 2018.
Mein behandelnder Neurologe rät zu einer stationären behandlung derzeit. Dies ist leider im Mom. nicht möglich, da ich ab dem 9.11.17 ins Krankenhaus zu einer Widerherstellungs OP (Beinkorrektur) muss, wo ich in keinster Weise eine Dauer vorher sagen kann. Mein behandelnder Therapeut allerdings rät mir eine Reha zu beantragen.
Was ist am sinnvollsten zu tun? Zumal ich heute noch nicht sagen kann, ob ich nicht noch mehrfach operiert werden muss. Die Rente wurde mir damals gewährt um diese relativ großen OP durchführen zu lassen. Sollte ich eine reha beantragen oder doch stationär in eine psychosomatische Klinik gehen. Wann muss ich eine evtl. Verlängerung der Rente beantragen?
2 Antworten
Hallo,
Sollte ich eine reha beantragen oder doch stationär in eine psychosomatische Klinik gehen
...die optimale Vorgehensweise wurde dir von deinem Neurologen unter Berücksichtigung deine Krankenanamnese bereits nahegelegt.
Informationen können nicht schaden, deshalb:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Medizinische-Rehabilitation-264.html
Ich wünsche dir Gute Besserung !
Die Erwerbsminderungsrente wird für längstens 3 Jahre gewährt. Danach kann sie wiederholt beantragt werden.
Du bekommst frühzeitig von der Rentenversiicherung bescheid, damit du den neuen Antrag nicht verpasst.
Dem Grunde nach hast Du sicherlich Recht, Conchita. ;-)
Aber so verfährt die DRV nur, wenn tatsächlich (ob begründet oder nicht) Aussicht auf Genesung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt besteht.
Hab schon Fälle erlebt, wo die DRV auf unbefristete voille Erwerbsminderung entschieden hat, obwohl behandelnde Ärzte im Vorfeld gute Aussichten auf vollständige Genesung prognostizierten und auch attestierten.
Zugegeben, diese Fälle sind selten - aber es es gibt sie.
Manche Entscheidungen der DRV werden uns daher wohl immer ein Rätsel bleiben. ;-)