Hallo, habe ich weiterhin Anspruch auf Steuerklasse 2, obwohl mein 23-jähriger Sohn ohne abgeschlossene Ausbildung in Vollzeit berufstätig ist?
ich lebe mit meinem 23 jährigen Sohn und ohne weiteren volljährigen in einem Haushalt zusammen. Früher war der Anspruch auf Kindergeld, mit einem jährlichen Einkommen von über 8004 Euro erloschen,damit auch der Anspruch für mich auf Steuerklasse 2. Mir wurde heute folgendes mitgeteilt : Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 gilt der Anspruch auf Kindergeld auch für Kinder bis 25 Jahren, selbst wenn sie in Vollzeit arbeiten, solange sie keine Erstausbildung abgeschlossen haben. Das heißt selbst mit einem monatlichen Einkommen von mehreren Tausend Euro (die er nicht verdient!) besteht für meinen Sohn, bis 25, ein Anspruch auf Kindergeld und für mich der Anspruch auf Steuerklasse 2-solange er nachweist, dass er bemüht ist einen Ausbildungsplatz zu finden und seine Arbeit beendet, sobald sich ihm ein Ausbildungsplatz bietet. Da ich mein chronisch krankes Kind alleine, ohne Unterhalt und irgendwelche Ansprüche auf Unterstützung bis heute alleine durch gebracht habe, kann ich dass Glück kaum fassen noch 2 Jahre den Vorzug der Steuerklasse 2 genießen zu dürfen und ihn unter diesen Voraussetzungen einfacher bei der Ausbildungssuche unterstützen kann. Er hat in der 10 ten Hauptschulklasse seinen Realschulabschluss gemacht und aufgrund der Erkrankung die BBS (Fachbereich Büro) nie abschließen können. Das führte dazu,dass er bis heute keine Chance bekommen hat, eine Ausbildung ( ca. 400 Bewerbungen als Bürokaufmann,Lagerist,Verkäufer..!) beginnen zu können. Ich bin Kummer gewöhnt und möchte verhindern, dass mir das Finanzamt diesen Vorteil im nachhinein aberkennt und ich Steuern nachzahlen muss, deswegen suche ich den Haken.