Wer zahlt die Schulden des Vaters im Pflegeheim?
Vater, geschieden ist im Pflegeheim. Die Heimkosten werden vom Sozialamt kompl. übernommen, da Rente nicht ausreicht. Es ist weiteres kein Vermögen vorhanden Einziges Kind hat nur geringes Einkommen (Selbstbehalt)und kann nicht herangezogen werden. Wie verhält sich das mit Schulden von ca. 10000 Euro Gibt es dann einen Schuldenerlass wenn nichts mehr zu holen ist?
2 Antworten
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
Erstmal alle Gläubiger auflisten und die offenen Beträge ermitteln. Dann Kopien des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes fertigen und mit Anschreiben an die jeweiligen Gläubiger schicken.
Das Anschreiben sollte in etwa folgenden Inhalt haben:
Veränderte Verhältnisse, der Betroffene bezieht nun Sozialhilfe, lebt in einer Pflegeeinrichtung und erhält lediglich ein Taschengeld zur persönlichen Verfügung, von dem keine Schulden mehr bezahlt werden können.
Die Schuld wird grundsätzlich anerkannt, die Raten müssen jedoch entweder ausgesetzt werden oder aber auf eine Minimum (bsp. 5,00 EUR monatlich) reduziert werden. I
n der Regel lassen sich die Gläubiger auf solche Miniraten ein, da sie sonst überhaupt kein Geld mehr sehen.
Etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufen ohnehin ins Leere, da kein Geld vorhanden ist.
Ich schreibe in solchen Fällen die Gläubiger immer an mit der Empfehlung, die Forderung auszubuchen, da kein pfändbares Einkommen besteht (und natürlich die Situation darlegen, Heimaufnahme, Sozialhilfe).
Sozialhilfebescheid in Kopie dazulegen, Renten an das Heim umleiten, Kontobestand auf das Taschengeldkonto des Heimes überweisen, Konto auflösen.
Eine Ratenzahlung von 5,- Euro lohnt sich nicht, da 10.000,- damit auf Jahrzehnte nicht ausgeglichen werden können. Im Todesfall muß dann die Erbschaft ausgeschlagen werden.
wenn die Gläubiger die Forderungen ausbuchen (was ich schon oft erlebt habe), wäre Dein Vater dann allerdings auch schuldenfrei.
danke, guter vorschlag